Politik

Letzte Hürde Bundesrat Ex-Ampel einigt sich auf Steuerentlastung und Kindergelderhöhung

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Durch den Bundestag dürfte das Entlastungspaket durchkommen. Der Ausgang im Bundesrat ist indes offen.

Durch den Bundestag dürfte das Entlastungspaket durchkommen. Der Ausgang im Bundesrat ist indes offen.

(Foto: picture alliance / photothek.de)

Zu gemeinsamen Zeiten verhandelt, doch nach dem Ende der Ampel in der Schwebe: FDP kann sich nach dem Ende der Koalition mit SPD und Grünen doch noch auf ein kleines Entlastungspaket einigen. Nun hängt es allerdings dennoch an der Union, ob es in Kraft tritt.

Die ehemaligen Mitglieder der Ampel-Koalition haben sich ungeachtet ihres Zerwürfnisses bei den Themen Steuerentlastung und Kindergeld doch noch einmal zusammengerauft. Noch vor der für Ende Februar geplanten Neuwahl wollen SPD, Grüne und FDP ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschließen. Das teilt Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler mit. Beides zusammen bedeutet laut früherem Gesetzentwurf für 2025 und 2026 eine Entlastung von gut elf Milliarden Euro. Dem Vorhaben muss allerdings auch der Bundesrat zustimmen. Die Union hatte angekündigt, sie werde das Vorhaben nicht mittragen, da auch noch eine rückwirkende Beschlussfassung 2025 möglich sei.

Die FDP hatte zuletzt Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert, der noch aus Zeiten der Ampel-Koalition stammt. Sie hatte kritisiert, er sehe auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vor. Diesen Kompromiss musste die FDP in der Ampel-Koalition eingehen, wollte ihn nach dem Bruch der Regierung aber nicht mehr mittragen.

Nun einigten sich die Fraktionen, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen zeigten sich davon allerdings zugleich wenig begeistert. "Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung", kritisierte Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.

FDP: Scholz und Merz müssen Bundesrat auf Kurs bringen

Der Kern des Gesetzes jedoch bleibt: Zum Januar soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben werden. Unter anderem wird der Grundfreibetrag angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.

Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.

Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um 5 Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll ebenfalls um 5 Euro auf 25 Euro monatlich steigen.

"Wir entlasten eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 60.000 Euro um 306 Euro nächstes Jahr", sagte Kindler. Das Paket unterstütze auch gezielt Kinder in armen Familien. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.

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Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat - denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sieht Union und SPD in der Verantwortung, dafür zu sorgen: "Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen", erklärte er. Die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz und Olaf Scholz trügen die Verantwortung für die Zustimmung der Länder.

Offen ist zudem, ob nach einer Verabschiedung des Vorhabens im Bundestag in der kommenden Woche der Bundesrat überhaupt noch vor Weihnachten zustimmen kann. Finanzminister Jörg Kukies hatte angekündigt, dass die Gesetzgebung voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden könne, weil die letzte Bundesratssitzung am 20. Dezember nicht erreicht werden könne. Die Länderkammer könne aber spätestens im Februar zustimmen, womit die Entlastungen und die Kindergelderhöhung rückwirkend ab Jahresanfang gelten würden.

Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa

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