Politik

Karlsruhe darf Europa nicht maßregeln Gauck mahnt Verfassungsgericht

Bundespräsident Gauck würdigt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum ESM als friedensstiftend. Das Gericht vergebe eine Art "Gütesiegel" nach dem Prinzip: "Wenn das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen hat, dann muss es in Ordnung sein." Die Richter dürften sich aber nicht zum Oberlehrer Europas aufschwingen.

Geht alle Macht vom Volke aus? (Art. 20 GG)

Geht alle Macht vom Volke aus? (Art. 20 GG)

(Foto: picture alliance / dpa)

Bundespräsident Joachim Gauck hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Euro-Schuldenkrise zur Rücksicht auf Europa gemahnt. Das oberste deutsche Gericht dürfe sich ebenso wie die Bundesregierung nicht zum Oberlehrer Europas aufschwingen, erklärte Gauck bei seinem Antrittsbesuch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Ich habe an anderer Stelle einmal gesagt, wir Deutschen dürfen nicht als Präzeptoren von Europa auftreten. Das gilt natürlich irgendwie auch für das Bundesverfassungsgericht", sagte er. Allerdings könne sich Deutschland und gerade auch die Rechtsprechung des Karlsruher Gerichtes dank seiner Erfahrungen mit Demokratie und Rechtsstaat "durchaus europaweit zeigen und sagen: So kann es gehen."

Die Urteile des Verfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm sind im Kampf der Euro-Staaten gegen die Schuldenkrise kritische Hürden. Ein Nein der Verfassungshüter zur Beteiligung Deutschlands an Finanzhilfen für hochverschuldete Partnerländer könnte den Bestand der Währungsunion infrage stellen. Bisher haben die Karlsruher Richter Verfassungsbeschwerden gegen den provisorischen Rettungsfonds EFSF und dessen permanenten Nachfolger ESM weitgehend abgeschmettert, zugleich aber Auflagen erteilt wie eine stärkere Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen über einzelne Hilfsaktionen. Deutschland spielt damit nicht nur als größter finanzieller Bürge der Rettungsfonds eine entscheidende Rolle für die Zukunft des Euro, sondern auch als strengster rechtlicher Prüfer der umstrittenen Krisenpolitik.

Erst im September hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Deutschland dem ESM nur angehören darf, wenn die derzeitige Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro noch einmal in einer Zusatzerklärung bekräftigt und keine Ausweitung ohne ein Ja des Bundestages möglich ist. "Wenn Karlsruhe, wenn das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen hat, dann muss es in Ordnung sein." Doch seien die Nachbarstaaten manchmal erstaunt über die Rolle der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit.

Quelle: ntv.de, rts

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen