Politik

Voigt stört "Wohlfühlerlebnis" Hotels dürfen Extreme abweisen

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

(Foto: dpa)

Müssen Hotelbetreiber Rechtsextreme aufnehmen? Nein, entscheidet der Bundesgerichtshof nun. Vielmehr haben sie das Recht, Gästen gründsätzlich wegen ihrer politischen Überzeugung den Zutritt zu verwehren. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Umständen. Ex-NPD-Chef Voigt kann damit zumindest einen Teilerfolg verbuchen.

Der Hoteldirektor in Bad Saarow erhält im November 2010 den "Preis für Zivilcourage".

Der Hoteldirektor in Bad Saarow erhält im November 2010 den "Preis für Zivilcourage".

(Foto: dpa)

Hotelbetreiber dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde, entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil.

Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende einen Teilerfolg. Er hatte 2009 einen Wellnessurlaub in einem Hotel in Brandenburg gebucht. Der Hotelier hatte ihm anschließend ein Hausverbot erteilt.

Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber ansonsten. Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber "frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf, gelte zwischen Privatpersonen und Unternehmern nicht unmittelbar.

Wenn jedoch ein gültiger Beherbergungsvertrag geschlossen wurde, sei der Hotelier daran gebunden. Dann sei ein Hausverbot nur möglich, wenn sich der Gast grob vertragswidrig verhalte, etwa indem er andere Gäste belästige.

Insgesamt stärkte Karlsruhe mit seinem Urteil das Hausrecht von Hotelbetreibern. So haben unliebsame Gäste grundsätzlich keinen Anspruch auf Beherbergung.

Voigt fühlte sich diskriminiert

Das Luxus-Hotel "Esplanade" in Brandenburg hatte die Maßnahme in einem Schreiben an Voigt damit begründet, dass dessen politische Einstellung mit dem Ziel seines Hauses unvereinbar sei, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten". Daraufhin hatte Voigt wegen Diskriminierung und Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt.

Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband sieht das Urteil zwiespältig. Grundsätzlich sei die Haltung bestätigt worden, dass der Unternehmer selbst entscheiden könne, wen er beherberge, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. "Das zeigt, dass rechtsradikales Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit mit unserem Verständnis von Gastfreundschaft nichts zu tun haben." Andererseits sei es für die Unternehmer im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel immer schwerer, jede Buchung zu prüfen. "Das ist die andere Seite des Urteilsspruchs."

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck wertete die Entscheidung als Ermutigung für Zivilcourage. Die "rechtsextremen Demokratiefeinde" müssten wissen und auch täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien, erklärte der SPD-Politiker und erneuerte seine Forderung nach einem .

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP

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