Geld gesammelt für Terrormiliz IS-Helferin erhält hohe Haftstrafe
24.06.2015, 16:57 Uhr
Karolina R. und ihr Verteidiger Carsten Rubarth erwarten getrennt durch eine Glasscheibe das Urteil des Oberlandesgerichts.
(Foto: dpa)
Ihr Mann posiert in Syrien triumphierend vor einem Leichenberg. In der Heimat in Bonn sammelt seine Ehefrau Geld für seinen Kampf im Dschihad. Dafür muss die Islamistin nun hinter Gitter.
Wegen Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine 26-jährige Deutsch-Polin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Staatsschutzsenat hielt es für erwiesen, dass die mit einem IS-Kämpfer verheiratete Hauptangeklagte ihrem Mann in Syrien Geld zukommen ließ.
Die Angeklagte Karolina R. habe 2013 zweimal für mehrere Wochen mit ihrem Mann Fared S. und dem gemeinsamen Sohn in Syrien gelebt, befanden die Richter in der Urteilsbegründung. Die heute 26-Jährige aus Bonn sei eine überzeugte Anhängerin der vom IS vertretenen radikal-islamischen Ziele gewesen. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland Ende 2013 habe unter hier lebenden Muslimen für Spenden gesorgt und sich um deren Transfer zu ihrem Mann und weiteren IS-Mitgliedern in Syrien gekümmert.
Das Gericht legte R. in diesem Zusammenhang fünf Überweisungen vom Februar 2014 in Höhe von insgesamt rund 5100 Euro zur Last. Die Deutsch-Polin hatte am Ende der fünfmonatigen Hauptverhandlung ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Ihr Mitangeklagter Ahmed-Sadiq M. wurde verurteilt, weil der 23-jährige Deutsche nach Auffassung des Gerichts gemeinsam mit R. insgesamt 2200 Euro an deren Mann überwiesen hatte.
Das Urteil in dem IS-Prozess fiel nach 35 Verhandlungstagen und der Vernehmung von rund 30 Zeugen. Gegen den Richterspruch können die Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Düsseldorfer Verfahren richtete sich ursprünglich gegen drei Angeklagte - zu Prozessbeginn im Januar hatte auch die 24-jährige Deutsche Jennifer M. auf der Anklagebank gegessen. Das Verfahren gegen M. wurde aber im Mai abgetrennt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen konnte.
Quelle: ntv.de, ppo/AFP