Politik

Schonfrist für die NPD Innenminister zaudern noch

Bereits in der kommenden Woche könnte ein Verbotsverfahren gegen die NPD initiiert werden.

Bereits in der kommenden Woche könnte ein Verbotsverfahren gegen die NPD initiiert werden.

(Foto: dpa)

Schon in der kommenden Woche könnten die Innenminister von Bund und Ländern den Weg zu einem neuerlichen Verfahren gegen die rechtsradikale Partei bereiten. Derzeit suche man nach einer einheitlichen Linie, verlautet aus Regierungskreisen. Umstritten ist die Frage, ob zuvor die V-Leute aus der Partei abgezogen werden sollten.

Das erste Verbotsverfahren scheiterte 2003 wegen der hohen Anzahl an V-Leuten innerhalb der Partei. Das soll jetzt kein Grund mehr sein.

Das erste Verbotsverfahren scheiterte 2003 wegen der hohen Anzahl an V-Leuten innerhalb der Partei. Das soll jetzt kein Grund mehr sein.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

In der Debatte um ein neues NPD-Verbotsverfahren haben die Landesinnenminister noch keine einheitliche Linie gefunden  "Nach unserer Kenntnis hat es zwischen gestern und heute keine Verständigung zwischen den Innenministern gegeben. Unseres Wissens ist der Stand weiterhin, dass eine Verständigung zur Problematik auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche stattfindet", teilte eine Sprecherin des sachsen-anhaltischen Innenministeriums mit. Die "Rheinische Post" hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, die Innenminister von Bund und Ländern wollen kommende Woche ein neues Verbotsverfahren beschließen.

Sachsen-Anhalt leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum NPD-Verbotsverfahren. Das Gremium mit Vertretern aller 16 Bundesländer sowie des Bundes soll klären, ob ein neuer Verbotsantrag Erfolg haben kann.

Haseloff plädiert für Verbot

"Das NPD-Verbot muss jetzt kommen", forderte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff in der "Bild"-Zeitung. "Ich kenne niemanden, der Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei hegt, dass sie fördernde Kontakte in die militante Szene hat, erscheint mir erwiesen - kurz: Eine selbstbewusste, wehrhafte Demokratie muss mit dieser Bedrohung fertig werden", sagte der CDU-Politiker.

Mit Ralf Wohlleben (links) sitzt ein Ex-NPD-Kader als möglicher Helfer der Zwickauer Zelle in U-Haft.

Mit Ralf Wohlleben (links) sitzt ein Ex-NPD-Kader als möglicher Helfer der Zwickauer Zelle in U-Haft.

(Foto: dpa)

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hält die Rolle des festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben für entscheidend bei der Frage eines neuen Verbotsverfahrens. "Die Ermittler müssen jetzt genau analysieren, ob Ralf Wohlleben im Auftrag der NPD oder mit Wissen der Partei in die Machenschaften der Zwickauer Terrorzelle verwickelt war", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". "War es die Tat einer Partei oder die Straftat eines Einzelnen - diese Frage wird in der Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren mit entscheidend sein."

Schröder sprach sich dagegen aus, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Ein solcher Schritt sei "problematisch". Die V-Leute aus der NPD lieferten den Sicherheitsbehörden wichtige Informationen über die rechtsextreme Szene, betonte er.

Frankenberger: V-Leute abziehen

Einen Verbleib der V-Leute hält der Frankfurter Juraprofessor Günter Frankenberg für problematisch. Frankenberg war Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, das 2003 gestoppt wurde, weil die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leute über keine eigene Willensbildung verfügte.

"Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", warnte der Professor in der Tageszeitung "Die Welt". Grundsätzlich lasse sich der damalige Fehler vermeiden. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe.

Frankenberg plädierte dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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