"Mehr Flexibilität" für Länder Kabinett bringt Änderungen bei Krankenhausreform auf den Weg
08.10.2025, 14:02 Uhr Artikel anhören
Bereits im Koalitionsvertrag waren Nachbesserungen bei der Reform vereinbart worden.
(Foto: dpa)
Karl Lauterbach kann während der Ampel-Koalition seine Klinikreform durch Bundestag und Bundesrat bringen. Schwarz-Rot schnürt das Paket nun aber wieder auf. So soll den Krankenhäusern mehr Zeit verschafft werden, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Das Bundeskabinett hat Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht "erweiterte Ausnahmen" vor, um den Ländern "mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung" zu ermöglichen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Zudem soll die Reform erst ein Jahr später als bisher geplant voll wirksam werden. Dem Vorhaben muss nun noch der Bundestag zustimmen.
"Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. "Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung." Komplexe Eingriffe sollten in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.
Konkret sollen vor allem in ländlichen Gegenden erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Kliniken ermöglicht werden. Die für die Planung zuständigen Länder sollen dabei auch nicht mehr an ursprünglich vorgesehene Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden sein. Statt 65 Leistungsgruppen mit jeweils einheitlichen Qualitätskriterien soll es nun noch 61 geben. Mehrere Änderungen bei der Vergütung sollen jeweils ein Jahr später greifen.
Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD habe aber an verschiedenen Stellen "den Praxischeck bisher nicht bestanden", so Warken. Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Versorgung auf dem Land seien Anpassungen nötig gewesen, weil "die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde".
Krankenhäuser kriegen mehr Zeit für Anpassungen
Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, "die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen", betonte Warken. "Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich."
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Ziel ist auch, den finanziellen Druck zu immer mehr Fällen zu mildern. Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.
Weiterer Teil des Gesetzentwurfes ist eine Änderung beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50 Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefüllt werden. Den Anteil der Kassen soll jetzt der Bund übernehmen und aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bezahlen.
"Für die ersten vier Jahre übernimmt der Bund jährlich zudem zusätzlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder", teilte das Bundesgesundheitsministerium weiter mit. Zudem sollten aus dem Transformationsfonds künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. Dies ist jedoch auf "krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen" begrenzt.
Quelle: ntv.de, lme/dpa/AFP