Politik

Eilantrag gegen EZB-Ankaufprogramm Karlsruhe fällt Gauweiler-Urteil

An diesem Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über den jüngsten Eilantrag des Euro-Gegners Peter Gauweiler gegen den ESM. Das Argument des CSU-Politikers: Das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen führe zu weiteren Belastungen. Dieser Kritik schließt sich die bayerische Staatsregierung an.

Im Kampf gegen Euro und Euro-Rettung: Peter Gauweiler.

Im Kampf gegen Euro und Euro-Rettung: Peter Gauweiler.

(Foto: dapd)

Der Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bringt den Fahrplan des Bundesverfassungsgerichts gehörig durcheinander. Nachdem am Montag der für Staatsorganisation zuständige Zweite Senat unter Leitung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu einer Sondersitzung zusammengekommen war, um über den Antrag zu beraten, soll an diesem Dienstag die Entscheidung verkündet werden. Am Vormittag wolle das Bundesverfassungsgericht bekanntgeben, "wie es weitergeht", sagte eine Sprecherin.

Gauweiler hatte am Wochenende einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht und argumentiert, durch die Entscheidung der Europäischen Zentralbank für einen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen sei eine "völlig neue Situation" entstanden. Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt sei unkalkulierbar geworden. Damit würde der Rettungsschirm ESM und die dort vorgesehenen Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Parlaments überflüssig gemacht. Deshalb müsse Karlsruhe sein Urteil über den Rettungsschirm ESM verschieben, bis die EZB ihre Entscheidung über den Ankauf von Staatsanleihen revidiert habe. Gauweiler gehört auch zu den Klägern gegen den Fiskalpakt und den ESM, weil er die Haushaltsautonomie des Bundestages ausgehebelt sieht.

Bundesregierung hat "gutes Gefühl"

Die Bundesregierung geht dennoch weiterhin davon aus, dass der ESM mit dem Grundgesetz übereinstimmt und die Karlsruher Richter dies am Mittwoch bestätigen werden. "Wir sind überzeugt von der Verfassungsmäßigkeit des ESM", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Mit diesem "guten Gefühl" gehe die Bundesregierung in die Verhandlung vor das Bundesverfassungsgericht.

Zu dem Eilantrag von Gauweiler wollte sich Seibert nicht explizit äußern. "Ich spreche für die Bundesregierung und nicht für alle Parteien, die die Bundesregierung tragen", sagte der Regierungssprecher.

Nach bisheriger Planung soll am Mittwoch die Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Beitritt Deutschlands zum ESM verkündet werden. Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten.

Dobrindt sorgt für Ärger

Bei der Schwesterpartei CDU sorgt Unterstützung aus den Reihen der CSU für Gauweiler für Verstimmung. Wieder war es CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, der sich zu Wort meldete. Dobrindt begrüßte Gauweilers neuen Eilantrag ausdrücklich. "Ich habe große Sympathie dafür", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Der CSU-Generalsekretär erneuerte seine Kritik am Beschluss der EZB, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Die Entscheidung aus der Vorwoche sei "falsch und brandgefährlich".

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe kritisierte den Zuspruch seines Kollegen für Gauweiler. Gröhe sagte: "Jeder wäge seine Worte." Linken-Fraktionschef Gregor Gysi stellte sich hinter den Gauweiler-Antrag.

Bayern verlangt Klage gegen EZB

Noch weiter als Dobrindt geht allerdings eine Forderung der bayerischen Staatsregierung: Sie verlangt ein klares Signal der Bundesregierung zur künftigen Rolle der EZB. Der EZB-Beschluss zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern stelle einen unvertretbaren Paradigmenwechsel und einen Dammbruch dar, erklärten Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) und Finanzminister Markus Söder (CSU). Die Bundesregierung müsse nun sicherstellen, dass die bisherigen Grundprinzipien der Euro-Hilfe eingehalten würden. Als letztes Mittel dürfe auch eine Klage Berlins vor dem Europäischen Gerichtshof nicht ausgeschlossen werden.

Die Spitzen der Koaliton in Berlin wiesen diese Argumentation zurück. "Das angekündigte Vorgehen der EZB ist im Rahmen ihres Mandates", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Angaben mehrerer Teilnehmer bei einer Sitzung der Unionsfraktion. Man könne sicher lange diskutieren, wo die Grenze des Mandats verlaufe. Entscheidend sei aber die Bedingung der EZB, dass sie nur Anleihen von Programmländern des Euro-Rettungsschirms aufkaufen werde. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble äußerte sich nach Teilnehmerangaben ähnlich.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte vor der Präsidiumssitzung seiner Partei, der EZB-Beschluss sei rechtlich wie sachlich grenzwertig. Dies bedeute aber, die Grenze sei noch nicht überschritten. Im Übrigen sei es das gute Recht, jede Entscheidung im Rechtsstaat gerichtlich überprüfen zu lassen

Troika bislang unzufrieden

In Athen laufen unterdessen die Verhandlungen über ein weiteres hartes Sparprogramm auf Hochtouren. Am Montag schaltete sich Ministerpräsident Antonis Samaras in die Gespräche mit der Troika - den Vertretern der internationalen Geldgeber - ein.

Wie aus der griechischen Regierung verlautete, stößt das gut 11,5 Milliarden Euro schwere Programm bei den Kontrolleuren von EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds und EZB auf Skepsis. Die Regierungen in Berlin und Athen zeigten sich dennoch optimistisch. Athen ist bemüht, Rentnern und Arbeitnehmern weitere Kürzungen zu ersparen. Dafür soll der Staat verschlankt werden.

Quelle: ntv.de, hvo/dpa/DJ

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen