Prognose des Schätzerkreises Krankenversicherungsbeitrag steigt
14.10.2015, 15:08 Uhr
(Foto: imago/Jochen Tack)
Der durchschnittliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung steigt im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte. Gut verdienende Arbeitnehmer müssen sich außerdem auf weitere steigende Abgaben einstellen.
Der durchschnittliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung steigt im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur kam der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt zu dieser Prognose. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung für das Bundesgesundheitsministerium, das letztlich in den nächsten Wochen die endgültige Zahl festlegt.
Dieser Anstieg wird über den sogenannten Zusatzbeitrag erbracht, den die Arbeitnehmer allein schultern müssen. Dieser liegt dann demnach künftig bei 1,1 Prozent. Den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen vom 1. Januar an wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen können. Dazu wurde der bisherige allgemeine Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen dann möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, je nach eigener Kassenlage. Bei der vergangenen Schätzung vor einem Jahr legte der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten fest.
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen ab kommendem Jahr außerdem, etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett beschloss am eine Verordnung über steigende Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden.
Demnach steigt die Grenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
Betroffen sind von der geplanten Anhebung nur Arbeitnehmer, deren Gehalt über den bisherigen Grenzbeträgen liegt. Die Grenzen werden jedes Jahr automatisch gemäß der Einkommensentwicklung festgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Quelle: ntv.de, bdk/dpa