Studie zur Schuldenbremse Länder stehen schlechter da als gedacht
31.12.2018, 16:58 Uhr
Eine symbolische Schuldenbremse steht im Mai 2011 vor dem Bundesfinanzministerum in Berlin.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ab 2020 dürfen die Bundesländer keine Schulden mehr aufnehmen dürfen, um ihre Haushalte auszugleichen. Im Jahr 2017 haben das 14 Länder geschafft. Oder doch nicht? Laut einer neuen Studie besteht noch "erheblicher Konsolidierungsbedarf".
Etliche Bundesländer werden trotz Rekordeinnahmen mutmaßlich große Probleme haben, die ab 2020 greifende Schuldenbremse einzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Finanzexperten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Essen und der Universität Siegen, die dem "Handelsblatt" vorliegt. Würden konjunkturelle Einflüsse und nicht nachhaltige Einsparungen herausgerechnet, hätten 2017 "nicht 14, sondern nur neun Länder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erzielt", heißt es in der Studie.
So sind die hohen Haushaltsüberschüsse "insbesondere dem historisch niedrigen Zinsniveau zu verdanken". Eine Normalisierung würde erhebliche Mehrausgaben nach sich ziehen, heißt es in dem Papier. Bei einem Anstieg der Verzinsung um nur einen Prozentpunkt müssten die Bundesländer sechs Milliarden Euro mehr für den Schuldendienst ausgeben, ein Anstieg auf das Vorkrisenniveau wäre mit noch höheren Mehrausgaben verbunden.
"Erheblicher Konsolidierungsbedarf"
Rechne man diese außergewöhnlich guten Umstände für den Schuldendienst aus den Überschüssen heraus, wären laut der Studie alle Länder gemeinsam 2017 in den roten Zahlen gewesen. Es hätten nicht nur Nordrhein-Westfalen und das Saarland, sondern auch Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ein strukturelles Defizit eingefahren.
"Bei sieben Ländern besteht also teilweise noch erheblicher Konsolidierungsbedarf", heißt es in der Studie. Vor allem die hoch verschuldeten Länder müssten "den in den vergangenen Jahren ins Stocken geratenen Konsolidierungsprozess wieder intensivieren", mahnen die Experten an.
Die Schuldenbremse für Bund und Länder wurde 2009 beschlossen, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Danach dürfen die Länder ab 2020 keine Schulden mehr aufnehmen dürfen, um ihre Haushalte auszugleichen. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen erlaubt.
Quelle: ntv.de, chr/AFP