Schnelltests ab Anfang April Lockdown wird verlängert, aber Perspektive kommt
02.03.2021, 11:01 Uhr
"Unabhängig davon, zu welchen Terminen Lockerungen erfolgen können, müssen wir erarbeiten, wie vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens eine mögliche Reihenfolge der Lockerungen aussehen kann", hatte Merkel der FAZ am vergangenen Donnerstag gesagt.
(Foto: dpa)
Bund und Ländervertreter streben für den morgigen Corona-Gipfel eine Verlängerung des Lockdowns an. Gleichzeitig werden Lockerungen in Aussicht gestellt. Zu Ostern sollen Verwandtenbesuche möglich sein. An Schulen und in Betrieben soll es ein oder zwei Schnelltests pro Woche geben.
Die sogenannte Vierergruppe strebt für die Bund-Länder-Gespräche am morgigen Mittwoch eine Verlängerung des Lockdowns an. Zugleich soll ein Vierstufenplan für Lockerungen beschlossen werden. Anders als im vergangenen Jahr sollen beispielsweise Verwandtenbesuche zu Ostern möglich sein. In der Vierergruppe sind das Kanzleramt, die Länder Berlin und Bayern sowie Vizekanzler Olaf Scholz vertreten.
Private Treffen sollen ab Montag für zwei Haushalte möglich sein, aber maximal fünf Personen nicht überschreiten, heißt es in einem Entwurf der Vierer-Runde für die morgige Konferenz, der allerdings nur den aktuellen Stand der Beratungen abbildet. Im letzten Bund-Länder-Beschluss war festgelegt worden, dass ein Hausstand nur eine weitere Person treffen darf. Kinder bis 14 Jahre werden jeweils nicht mitgezählt.
In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 oder unter 50 Neuinfektionen pro Woche soll die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften erweitert werden "auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen". Die Zahlen stehen jeweils in eckigen Klammern, was bedeutet, dass noch Klärungsbedarf besteht.
Sonderregel für Ostern
Weitere Lockerungen soll es über Ostern geben. "Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können." Demnach sollen die Länder über die Osterfeiertage Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen; Kinder bis 14 Jahren zählen bei dieser Regel nicht mit. Zugleich enthält die Passage einen Appell, "Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche) und von den Corona-Testangeboten Gebrauch zu machen".
Generell wird der Lockdown allerdings verlängert. "Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft", heißt es in dem Entwurf wortgleich wie im Beschluss vom 10. Februar. "Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern."
Ein oder zwei kostenlose Schnelltests pro Woche
Punkt 1 des Entwurfs ist die Ergänzung der nationalen Teststrategie bis Anfang April. Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, "stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen". Die Länder sichern dem Entwurf zufolge zu, das Personal in Schulen und Kitas sowie "alle Schülerinnen und Schüler" wöchentlich ein oder zwei Mal kostenlos mit Schnelltests zu testen. Zudem sollen die Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, "ihren in Präsenz Beschäftigten" ebenfalls wöchentlich ein oder zwei Schnelltests "einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis" anzubieten.
Auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger sollen einmal oder bis zu zwei Mal wöchentlich kostenlos einen Schnelltest machen können. In allen drei Fällen gibt es in der Vierergruppe offenbar eine Kontroverse, ob die Schnelltests ein oder zwei Mal pro Woche gemacht werden; auch diese Zahlen stehen jeweils in eckigen Klammern.
Nichts zu Osterurlaub und Schulen
In dem Entwurf findet sich nichts dazu, ob zu Ostern auch Urlaub möglich sein wird. Das Papier enthält allerdings einen Appell, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Über weitere Öffnungsschritte werde auf der nächsten Bund-Länder-Konferenz beraten. Dem Papier zufolge ist diese Runde für den 24. März geplant.
Auch über weitere Öffnungen bei den Schulen steht in dem Papier nichts. Das Thema war bereits beim letzten Treffen am 10. Februar umstritten. Da die Schulen ohnehin in der Länderkompetenz liegen, wurden sie offenbar ausgeklammert.
Stufenplan mit vier Öffnungsschritten
Nachdem vor drei Wochen die Öffnung von Kitas und Grundschulen sowie Friseuren beschlossen wurden, soll in einem "zweiten Öffnungsschritt" festgelegt werden, dass Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte künftig in allen Bundesländern wie der "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" behandelt werden. Vielerorts ist das allerdings nur eine Angleichung - in einigen Bundesländern durften diese Geschäfte bereits öffnen. Auch die bisher noch geschlossenen "körpernahen Dienstleistungsbetriebe" sowie Fahr- und Flugschulen sollen wieder öffnen dürfen, "wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein tagesaktueller Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist".
Ein "dritter Öffnungsschritt" soll landesweit oder regional möglich sein, wenn in dem Land oder einer Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht wird. Möglich wäre dann etwa die Öffnung von Geschäften, Museen und Zoos sowie kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen an der frischen Luft.
Derzeit liegt die Inzidenz in 52 Landkreisen und kreisfreien Städten unter 35. Dennoch bietet dieser Stufenplan in etwa das, was der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Vorabend bei ntv ein Öffnen mit Vorsicht und Umsicht genannt hatte. "Wir brauchen eine Perspektive für den Handel und auch für die Frage der Kontaktbeschränkungen", sagte der CSU-Chef.
Der "vierte Öffnungsschritt" kann laut Entwurf erfolgen, wenn der Inzidenzwert 14 Tage lang unter 35 liegt. Dann soll die Außengastronomie öffnen können, außerdem Theater und Kinos. Im Außenbereich soll Kontaktsport erlaubt sein, im Innenbereich kontaktfreier Sport.
Ob Länder und Landkreise mit einer "deutlich überdurchschnittlichen 7-Tages-Inzidenz" weiterhin "umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen" einführen oder beibehalten müssen, ist in der Vierergruppe umstritten: Der ganze Abschnitt dazu steht in eckigen Klammern.
Impfungen werden deutlich ausgeweitet, Arztpraxen werden beteiligt
Das Bundesgesundheitsministerium wird zudem beauftragt, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in die Impfstrategie einzubeziehen. Der Rahmen dafür soll schon in der zweiten Märzwoche stehen, im April soll die "nächste Phase der Nationalen Impfstrategie" dann starten.
Quelle: ntv.de