Koalition streitet über Vorratsdatenspeicherung Maas' Weigerung fuchst die Union
06.01.2014, 07:56 Uhr
Im Koalitionsvertrag steht, die neue Regierung wolle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Der zuständige Minister, SPD-Mann Maas, sieht jedoch keinen Grund zum Handeln. Das unionsgeführte Innenministerium will das nicht hinnehmen.
Im Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung macht das CDU-geführte Innenministerium Druck auf Justizminister Heiko Maas von der SPD. "Ich erwarte zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings, der "Berliner Zeitung". Es gebe keinen Grund zu warten.
"Hinweise des Europäischen Gerichtshofes lassen sich ohne Probleme im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen." Ohnehin rechne niemand damit, dass der Europäische Gerichtshof strengere Datenschutzregeln einfordere als das Bundesverfassungsgericht.
Maas hatte am Wochenende überraschend angekündigt, erst ein Urteil aus Luxemburg abwarten zu wollen, bevor er einen Gesetzesentwurf erarbeiten lässt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassierten. Union und SPD hatten jedoch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen.
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Privatleuten sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt, eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht verabschiedet.
In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg dazu erwartet. Ein Gutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof hatte im Dezember ergeben, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt und reformiert werden muss. Eine Änderung ist wahrscheinlich, das Gericht folgt in der Regel der Einschätzung des Generalanwalts.
Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP