Politik

Ausreisesperre aufgehoben Mesale Tolus Ehemann darf Türkei verlassen

Suat Corlu und Mesale Tolu erschienen am Morgen gemeinsam vor dem Gericht in Istanbul.

Suat Corlu und Mesale Tolu erschienen am Morgen gemeinsam vor dem Gericht in Istanbul.

(Foto: dpa)

Die in der Türkei angeklagte deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu darf im August zurück nach Deutschland reisen - für ihren Ehemann Suat Corlu gilt das bislang nicht. Doch nun hebt das Gericht in Istanbul auch seine Ausreisesperre auf.

Der Ehemann der in der Türkei angeklagten deutschen Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu darf das Land verlassen. Das Istanbuler Gericht hob die Ausreisesperre gegen Suat Corlu bei der Fortsetzung der Verhandlung auf. Der Prozess wegen Terrorvorwürfen gegen das Ehepaar wurde auf den 10. Januar vertagt.

Tolu, Corlu und 21 weitere Angeklagte müssen sich wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda und der Unterstützung einer Terrororganisation verantworten. Tolu und mehrere weitere Beschuldigte hatten für die linke Nachrichtenagentur ETHA gearbeitet. Ihnen wird vorgeworfen, die verbotene linksextreme Gruppe MLKP unterstützt zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 25 Jahre Haft.

Die Neu-Ulmerin Tolu war im April 2017 in ihrer Istanbuler Wohnung festgenommen worden und hatte mehrere Monate mit ihrem kleinen Sohn in Untersuchungshaft verbracht, bevor sie im Dezember 2017 schließlich freikam. Erst im August hob das Gericht jedoch auch die Ausreisesperre gegen sie auf. Während sie ausreisen konnte, musste ihr Mann weiter in der Türkei bleiben. Tolu kehrte nun für das Verfahren nach Istanbul zurück.

Sie zeigte sich erleichtert, dass nun auch die Ausreisesperre gegen ihren Mann aufgehoben wurde, die sehr an ihr "gezerrt" habe. "Das bedeutet für meine Familie, dass die Familie endlich wieder zusammen kommen kann", sagte Tolu. Die Phase der Trennung habe schon "viel zu lange gedauert", nachdem sie und ihr Mann erst acht Monate inhaftiert waren und dann weitere acht Monate mit Ausreisesperre belegt waren.

"Noch kein Beleg für Rechtsstaatlichkeit"

"Jetzt kann mein Sohn endlich seinen Vater sehen, dort wo er zuhause ist", sagte Tolu. Ob sie und ihr Mann auch künftig zu den Anhörungen reisen würden, ließ sie offen. "Die Wege stehen mir offen", sagte sie. Grundsätzlich wolle sie den Prozess weiter verfolgen. Nun müsse ihr Mann aber erst mal ein neues Visum für Deutschland erhalten, da sein Aufenthaltstitel während der Zeit in der Türkei ausgelaufen war, sagte sie.

Der deutsche Generalkonsul Michael Reiffenstuel und die Grünen-Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp nahmen als Beobachter an der Anhörung im Justizpalast Caglayan teil. Stumpp begrüßte anschließend die Entscheidung zur Aufhebung der Ausreisesperre, kritisierte aber das Verfahren. "Diese Entscheidung ist noch kein Beleg für Rechtsstaatlichkeit", sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

"Wir haben eine sogenannte Beweisaufnahme gesehen, die gezeigt hat, dass es keine rechtsstaatliche Grundlage gibt. Anonyme Zeugenaussagen wurden angeführt, die womöglich nur Behauptungen waren", kritisierte Stumpp. Kritik kam auch von der Linken-Abgeordneten Heike Hänsel: Das Verfahren sei "von Beginn an politisch motiviert und konstruiert" gewesen und müsse umgehend eingestellt werden, erklärte sie.

Das Gericht entschied, dass der Prozess am 10. Januar fortgesetzt wird. Die Inhaftierung Tolus und anderer deutscher Staatsbürger wie des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel und des Menschenrechtlers Peter Steudtner hatten vergangenes Jahr die deutsch-türkischen Beziehungen schwer belastet. Auch nach ihrer Freilassung sitzen weiterhin mehrere Deutsche aus politischen Gründen in türkischer Haft.

Quelle: ntv.de, ftü/fzö/dpa/AFP

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