Politik

Gesetzliche Regelung für Street View Politiker schotten sich ab

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(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will nach der Sommerpause für den Datenschutz der Bundesbürger im Internet gesetzliche Regelungen schaffen. Anlass sind Googles Street-View-Pläne. Derweil kündigen immer mehr Politiker an, ihre Häuser nicht bei Street View abbilden zu lassen.

Union und FDP planen eine gesetzliche Regelung, um den Datenschutz deutscher Bürger im Internet zu verbessern. Auslöser ist die Ankündigung von Google, seinen Straßenbilderdienst "Street View" für die 20 größten deutschen Städte noch in diesem Jahr freizuschalten. "Nach der Sommerpause muss eine generelle Regelung geschaffen werden", sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Peter Bleser, dem "Handelsblatt". "Das Recht auf informelle Selbstbestimmung muss gewahrt bleiben."

Sein FDP-Kollege Erik Schweickert sprach sich gleichfalls für eine eindeutige Rechtsgrundlage aus. Die Rechts- sowie die Verbraucherschutzpolitiker seiner Fraktion wollten sich nach der parlamentarischen Sommerpause inhaltlich abstimmen und einen Vorstoß in der Koalition unternehmen.

Die aufgesetzte Kamera ist auch geeignet für den Blick über den Gartenzaun.

Die aufgesetzte Kamera ist auch geeignet für den Blick über den Gartenzaun.

(Foto: dpa)

Derweil kündigten zahlreiche Politiker von Regierung und Opposition an, der Abbildung ihrer Häuser bei Google Street View eine Absage erteilen zu wollen. Nach dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte auch der Grünen-Politiker Hans-Christian-Ströbele an: "Ich bin gegen Street View und werde Einspruch einlegen." Er finde das Projekt schlicht "ungeheuerlich". Wenn ein Widerspruch eingelegt wird, will Google entsprechende Häuser oder Wohnungen unkenntlich machen.

Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Widerspruch gegen eine Darstellung ihres Hauses einlegen, sagte eine Ministeriumssprecherin der "Frankfurter Rundschau". Die Datenschutzexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sagte der Zeitung: "Ich widerspreche, weil ich Bilder meiner Privatwohnung nicht im Internet sehen will. Soweit es sich um private Liegenschaften handelt, empfehle ich das auch jedem anderen - uneingeschränkt." Sollte Google trotz Widerspruchs Bilder veröffentlichen, müssten die Datenschutzbeauftragten über Sanktionsmöglichkeiten entscheiden.

Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung von Street View noch in diesem Jahr hatte Google am Mittwoch sein Widerspruchsverfahren präzisiert. Das Unternehmen betont, dass der "Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen" auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne.

Widerspruch bis 14. September

Um noch vor Veröffentlichung des Dienstes das eigene Haus oder die Wohnung unkenntlich zu machen, gibt es bestimmte Fristen: Das für nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch soll für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte laut Google "für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht am 15. September verfügbar" sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September.

Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen. Ein Widerspruch soll aber auch jederzeit nach Veröffentlichung der Aufnahmen gestellt werden können.

In der Öffentlichkeit ist das Meinungsbild zu Google Street View offenbar geteilt. Nach einer Emnid-Umfrage sehen 39 Prozent der Deutschen eher Nachteile. Jedoch meinen 41 Prozent, die Vorteile des Dienstes würden überwiegen. Nur 16 Prozent wollen demnach ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich machen.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts

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