Politik

Steuervorteile auf dem Prüfstand Rechnungshof rät zum Rotstift

Nach Ansicht des Rechnungshofes muss der Bundeshaushalt zukunftsfester werden.

Nach Ansicht des Rechnungshofes muss der Bundeshaushalt zukunftsfester werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Niedrige Zinsen und sprudelnde Steuereinnahmen sorgen für einen ausgeglichenen Haushalt - doch der Bundesrechnungshof warnt davor, sich allein darauf zu verlassen. Stattdessen fordert Präsident Scheller, den Rotstift bei den Steuervergünstigungen anzusetzen.

Der Bundesrechnungshof hat sich für die Abschaffung von Steuersubventionen und -vergünstigungen ausgesprochen, um den Bundeshaushalt zukunftsfest zu machen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien zwar weiterhin gut, erklärte der Bundesrechnungshof. "Ein zukunftsfester Bundeshaushalt sollte sich nicht allein auf das derzeit günstige Umfeld verlassen."

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, warnt vor Sorglosigkeit.

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, warnt vor Sorglosigkeit.

(Foto: picture alliance / dpa)

Denn mittel- und langfristig stehe der Bundeshaushalt weiterhin vor Risiken. Als Beispiele nannte der Bundesrechnungshof unter anderem Belastungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, der Instandhaltung und dem Ausbau der Infrastruktur, des Flüchtlingszuzugs oder "haushaltsrelevanter europäischer Entwicklungen". Durch den EU-Austritt Großbritanniens könnten auf Deutschland beispielsweise höhere Kosten zukommen.

Mehreinnahmen und Niedrigzinsen

"Diese Herausforderungen zeigen, dass sich der Bund nicht allein auf weitere, automatische Haushaltsentlastungen durch sprudelnde Steuereinnahmen und fallende Zinsen stützen sollte", erklärte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. "Vielmehr ist aktives Handeln angezeigt." Daher halte der Bundesrechnungshof eine "Eindämmung der vielfältigen Subventionstatbestände vor allem im Bereich der Steuervergünstigungen" für geboten.

Viele dieser Vergünstigungen dienten oftmals "nicht gesamtwirtschaftlich relevanten Zwecken, sondern der Erfüllung ökonomischer Einzelinteressen", fügte Scheller hinzu. "Durch ihre Rückführung könnten zusätzliche finanzwirtschaftliche Spielräume gewonnen werden, um notwendige zukunftsbezogene Aufgaben zu decken." Grundsätzlich gehörten alle Steuersubventionen und Steuervergünstigungen auf den Prüfstand.

Tabak-Deputate

Rund 11.000 Beschäftigte in der Tabakindustrie erhalten laut Rechnungshof Tabakwaren umsonst und steuerfrei. Festgeschrieben wird dies in Tarifverträgen. Allenfalls für einen Teil des Deputats fällt Einkommenssteuer an, weil die Vergünstigungen als Teil des Arbeitslohns gelten. Dem Staat entgehen so rund sechs Millionen Euro an Steuern im Jahr. Eine ähnliche Regelung gibt es ansonsten nur noch in der Bierbranche.

Bundeswehr

Die Bundeswehr nutzt 20 Transport- und Lagerbehälter für Satellitenempfänger laut Rechnungshof nicht wie vorgesehen. Die 450.000 teuren Container mit eigener Stromversorgung, Beleuchtung und Heizung würden gar nicht oder nur als Lagerbehälter verwendet, weil sie für den Lufttransport in Einsatzgebiete zu groß sind.

Berufsbildung

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben mit Bildungsangeboten. Diese kauft sie bei externen Dienstleistern ein. Zwischen September 2013 und Ende 2015 gab sie dafür laut Bericht rund 426 Millionen Euro aus. Dabei hat sie den tatsächlichen Bedarf aber wohl überschätzt: Plätze im Wert von fast 55 Millionen Euro blieben demnach ungenutzt.

Diesel

Bei Benzin fällt je Liter eine Energiesteuer von 65,45 Cent an, beim Diesel sind es nur 47,04 Cent. Die Mindereinnahmen belaufen sich laut Rechnungshof auf jährlich acht Milliarden Euro, hinzu kommen weitere 1,5 Milliarden Euro durch geringere Umsatzsteuer. Allerdings werden Diesel-Pkw höher besteuert als Benziner. Diese Mehreinnahmen haben die Prüfer bei ihrer Rechnung ausgeklammert.

Quelle: ntv.de, jug/jwu/AFP/dpa

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