Bezüge von Asylbewerbern Regierung blockiert Reformen
29.11.2012, 21:34 Uhr
Zum Überleben reichen die Leistungen für Asylbewerber. Doch für mehr nicht.
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Leistungen, die Asylbewerber beziehen, für verfassungswidrig. Grüne und Linke fordern darum, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Die Bundesregierung lässt das Vorhaben im Bundestag nun scheitern.
Der Bundestag hat mit der Mehrheit der schwarz- gelben Regierungskoalition eine Abschaffung oder Änderung des umstrittenen Asylbewerber-Leistungsgesetzes abgelehnt. Gegen Anträge der Grünen und Linken auf Aufhebung des Gesetzes stimmte neben der Koalition auch die SPD. Die Sozialdemokraten setzten aber auf eine Reform des Gesetzes und brachten einen entsprechenden Antrag ein. Doch auch den dürfte Schwarz-Gelb ablehnen.
Leistungen seit 1993 unverändert

In vielen Bundesländern bekommen Asylsuchende vorwiegend Gutscheine statt Bargeld.
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Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012. Demnach verstoßen die seit 1993 unveränderten Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Seitdem haben die Länder die Regelsätze für die rund 130.000 Betroffenen als Zwischenlösung erhöht. Zwar sicherte ein Sprecher der Regierungsparteien eine zügige Umsetzung des Urteils zu, eine Neuregelung auf Bundesebene steht aber noch aus.
Die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm warf der Regierung vor, "die Verfassung mit Füßen zu treten", weil die Vorgaben der Karlsruher Richter ignoriert würden. Die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von "Verfassungsbruch". Nach Auffassung der Richter müssen die Sozialleistungen für Asylbewerber ungefähr auf das Niveau der Hartz-IV-Regelsätze angehoben werden.
Grüne: Inhumane Asylpolitik
In der Debatte warf Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der schwarz-gelben Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine inhumane Asylpolitik vor. "So geht man nicht mit Flüchtlingen um", sagte sie. Die aus Serbien und Mazedonien einreisenden Sinti und Roma, deren Zustrom Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beschränken will, seien keine Wirtschaftsflüchtlinge. Es gehe um Menschen, die in ihrer Heimat zum Teil "pogromartigen Ausschreitungen" ausgesetzt seien. Künast kritisierte auch die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber, die sich nur in den Bezirken oder Landkreisen aufhalten dürfen, wo sie gemeldet sind.
Dagegen verteidigte Unionssprecher Peter Tauber die von einigen Bundesländern bereits abgeschaffte Residenzpflicht und die Sachleistungen für Flüchtlinge. Bekämen sie mehr Geld, würden sie dies an Schlepper weiterleiten.
Quelle: ntv.de, ieh/dpa