Politik

Globke & Co Regierung prüft NS-Altlasten im Kanzleramt

Konrad Adenauer und Hans Globke im März 1961. Globke war unter anderem Kommentator der Nürnberger Rassegesetze.

Konrad Adenauer und Hans Globke im März 1961. Globke war unter anderem Kommentator der Nürnberger Rassegesetze.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Schon zu Amtszeiten gab es Vorwürfe gegen Kanzleramtschef Globke. Schließlich hatte dieser die Nürnberger Rassegesetze mitverfasst. Nun untersucht auch ein Forschungsprojekt das Kanzleramt auf Altlasten aus der NS-Zeit.

Die Bundesregierung will die Geschichte des Kanzleramts auf NS-Altlasten hin untersuchen lassen. Das Projekt solle die "personelle Kontinuität und Diskontinuität zur Zeit vor 1945" sowie die "Netzwerkbildung zwischen dem Kanzleramt, den Bundesministerien und Landesbehörden" klären, heißt es in dem von der Regierung dazu veröffentlichten Ausschreibungstext. Laut "Spiegel" dürfte im Visier der Forscher besonders die Rolle des früheren Kanzleramtschefs Hans Globke stehen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will für das Forschungsprogramm bis 2020 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung stellen. Nicht nur das Kanzleramt, sondern auch weitere Ministerien und Bundesbehörden sind in die Forschung mit einbezogen.

Nach Angaben der Bundesregierung ist ein Viertel der Gesamtfördersumme "aufgrund der ressortübergreifenden Relevanz" für die Erforschung der Geschichte des Kanzleramts reserviert. Diese solle zudem als eigener Programmteil ausgestaltet werden. Insgesamt ist das Programm aber bewusst ressortübergreifend angelegt, um "systemische Fragestellungen und Perspektiven zu ermöglichen, die nicht auf eine einzelne Institution begrenzt sind".

Umstrittener Kanzleramtschef

Globke, der unter CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer ab 1953 Kanzleramtschef war, war wegen des Vorwurfs von NS-Verstrickungen bereits während seiner Amtszeit umstritten. Es gab gegen ihn auch strafrechtliche Ermittlungen. Globke hatte unter anderem 1936 einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen mitverfasst und war in der NS-Zeit an Vorschriften zur Registrierung von Juden beteiligt.

Die Untersuchung von möglichen NS-Verbindungen in der Geschichte des Kanzleramts war immer wieder von unterschiedlichen Seiten gefordert worden. Ähnliche Untersuchungen gab es bereits für Ministerien und andere Bundesbehörden, allerdings in der Regel isoliert nur für die betreffende Institution. Generell sollen einzelne Anträge bis zu einer Höhe von 400.000 Euro gefördert werden können, lediglich für das Kanzleramt könnte auch die Gesamtsumme von einer Million Euro für ein einzelnes Vorhaben abgerufen werden. 

Quelle: ntv.de, sgu/dpa

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