Zu starre Regeln Rentner sollen leichter verdienen können
28.07.2014, 07:57 Uhr
Frührentner sollen sich ohne viel Bürokratie etwas hinzuverdienen können. Einige Ausnahmen sind den Arbeitgebern allerdings wichtig.
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Wer als Frührentner noch ein wenig Geld dazuverdient, bekommt bisher bis zu 50 Prozent seiner Rente gekürzt. Das soll sich ändern, fordert der Bund der Arbeitgeber. Ein Grund: Die Kontrolle ist zu aufwendig. Doch es soll Ausnahmen geben.
Die Arbeitgeberverbände verlangen nach einem Zeitungsbericht, die starren Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner in Deutschland abzuschaffen. "Jeder soll unbeschränkt zur Altersrente hinzuverdienen dürfen", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" aus einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Darin wird kritisiert: "Die heute geltenden Hinzuverdienstregeln werden vielfach als Arbeitsverbot verstanden."
Wer derzeit als Frührentner regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, bekommt je nach Höhe des Zusatzeinkommens nur noch zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel des Altersgeldes als Teilrente ausgezahlt. Diese Vorschriften aufzuheben, hätte aus Sicht der BDA mehrere Vorteile. Unter anderem fiele für die Betroffenen im Nachhinein keine größeren Rentenrückzahlungen an. Die Rentenversicherungsträger müssten zudem das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr überwachen.
In ihrem Papier pochen die Arbeitgeber allerdings auf zwei Ausnahmen: Besteht das bisherige Arbeitsverhältnis fort, sollte es weiter Hinzuverdienstgrenzen geben. Sonst könnte sich jeder Arbeitnehmer, der weiter voll arbeiten will, durch eine vorzeitige Altersrente die Rentenversicherungsbeiträge sparen, warnt die BDA. In solchen Fällen dürfe das Einkommen aus Rente und Job daher nur "bis zur Höhe des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens" liegen.
Außerdem sollen langjährig Versicherte, die die abschlagsfreie Rente ab 63 nutzen können, nur bis zu 450 Euro zusätzlich verdienen dürfen. Dadurch soll es keine zusätzlichen Anreize geben, diese Rente ab 63 zu beanspruchen, "deren Zahlung mit Mehrbelastungen der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden ist". Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen und mehr arbeiten wolle, solle die schon bislang geltende Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen nutzen.
Quelle: ntv.de, nsc/dpa