Politik

Messer, Magazine, Verbotszonen Schärferes Waffenrecht tritt 2020 in Kraft

Nicht nur Schusswaffen sind von der Verschärfung eingeschlossen.

Nicht nur Schusswaffen sind von der Verschärfung eingeschlossen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Nach dem Bundestag stimmt nun auch der Bundesrat der Verschärfung des deutschen Waffenrechts zu. Terroristen soll der Zugang erschwert werden. Das Gesetz gilt nicht nur für Schusswaffen, auch Messer können örtlich leichter verboten werden. Dennoch sind nicht alle zufrieden.

Das Waffenrecht wird verschärft. Künftig müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Das soll Extremisten den Zugriff auf Waffen erschweren. Die Reform wurde vom Bundesrat gebilligt. Nun können die Neuerungen zum Großteil Mitte 2020 in Kraft treten.

Vorgesehen ist unter anderem ein Ausbau des Waffenregisters, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Dazu werden auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt. Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren.

Außerdem können die Behörden künftig leichter Waffenverbotszonen einrichten, etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Auch Messer mit feststehenden oder feststellbaren Klingen von mehr als vier Zentimetern dürfen dann dort nicht mehr getragen werden.

"Erheblicher bürokratischer Aufwand"

Gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler protestiert. Der Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll, wurde nach den Protesten in einigen Punkten abgeschwächt. Dennoch zeigte sich der Deutsche Jagdverband (DJV) unzufrieden und sprach von "erheblichem bürokratischem Aufwand".

Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr "Bedürfnis" fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer von der CSU, sprach im Bundesrat von einem "ausgewogenen Kompromiss" zwischen Sicherheitserwägungen und den Interessen legaler Waffenbesitzer. "Diese Regelung ist alles andere als ein Generalverdacht", sagte der thüringische Innenminister Georg Maier von der SPD. "Waffenbesitz ist nun einmal keine Trivialität. Es ist eine zentrale Frage unserer Sicherheit."

Baden-Württembergs CDU-Innenminister Thomas Strobl bekräftigte: "Waffen haben in den Händen von Verfassungsfeinden nichts zu suchen." Legale Waffenbesitzer sollten aber nicht pauschal verdächtigt werden. Der Bundestag hatte die Neuerungen bereits eine Woche zuvor nach heftiger Debatte zwischen Regierungspolitikern und der Opposition mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet.

Quelle: ntv.de, mra/dpa

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