Politik

Im Kampf gegen Erbkrankheiten Schweiz erlaubt Präimplantationsdiagnostik

Künstliche Injektion des Spermiums in die Eizelle

Künstliche Injektion des Spermiums in die Eizelle

(Foto: dpa)

Eine schwere Erkrankung oder eine Fehlgeburt: Wer das beim Kinderwunsch ausschließen will, dem gibt die sogenannte Präimplantationsdiagnostik Hoffnung - jetzt auch in der Schweiz. Sie erlaubt die umstrittene Methode aber nur in bestimmten Fällen.

Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. Untersuchungen anderer Eigenschaften, wie etwa Geschlecht oder Haarfarbe, bleiben verboten.

Reproduktionsmediziner Peter Fehr, Leiter der Fruchtbarkeitsklinik OVF-IVF in Zürich, begrüßt den Schritt. Durch die Selektion von Embryonen lasse sich die Erfolgsrate bei künstlicher Befruchtung steigern. "Wenn eine Klinik zum Beispiel eine durchschnittliche 30-prozentige Schwangerschaftsrate mit dem alten Gesetz ausweist, sollte diese mit den Verbesserungen sicher 40 Prozent betragen", sagt er. Seine Klinik werde eine Bewilligung beantragen. "Ich gehe davon aus, dass bei etwa zehn Prozent aller In-Vitro-Befruchtungen eine PID sinnvoll und zweckmäßig sein wird."

In der Schweiz gibt es etwa 30 Kinderwunsch-Zentren, die Frauen bei Problemen mit der natürlichen Empfängnis helfen wollen. Seit 2010 ist die Zahl der dort behandelten Frauen leicht rückläufig. 2015 waren es noch knapp 6000.

Im Vorfeld hatte es aus unterschiedlichen politischen Lagern Kritik an der Regelung gegeben. In den verschiedenen gegnerischen Komitees waren alle Bundeshausfraktionen vertreten, mit Ausnahme der Grünliberalen.

In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik(PID) bereits 2013 freigemacht.

Quelle: ntv.de, ihe/dpa

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