Politik

TPD fordert "die ewige Jugend" Skurrile Parteien wollen in den Bundestag

Ähnlich bunt wie bereits bei der Bundestagswahl 2013 dürfte es auch dieses Jahr werden.

Ähnlich bunt wie bereits bei der Bundestagswahl 2013 dürfte es auch dieses Jahr werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Neben den etablierten Parteien sind 40 Vereinigungen zur Bundestagswahl im Herbst zugelassen. Darunter finden sich Spaßparteien, Bewegungen mit nur einem und solche mit recht hehren Zielen. Auch Radikale dürfen sich zur Wahl stellen.

Voraussichtlich 48 Parteien dürfen zur Bundestagswahl antreten. Neben den Parteien, die bereits im Bundestag oder in Landtagen mit fünf oder mehr Abgeordneten vertreten sind - also CDU, CSU, SPD, Linke, Grüne, AfD, FDP und Freie Wähler - gibt es 40 weitere Vereinigungen, denen der Bundeswahlausschuss die Zulassung erteilte.

Darunter finden sich auch Gruppen wie "Die Violetten" oder die "Magdeburger Gartenpartei". Auch Spaßbewegungen stellen sich zur Wahl, wie etwa die "HipHop Partei" oder eine Vereinigung namens "Ökoanarchistisch-realdadaistisches Sammelbecken" treten auch Bewegungen mit nur einem Ziel im Programm an, wie etwa das "Bündnis Grundeinkommen".

Andere wollen sehr viel mehr. Die Partei "Menschliche Welt" will antreten "für das Wohl und Glücklich-Sein aller" und die "Transhumane Partei Deutschland" (TPD) hat "die ewige Jugend" und "relative Unsterblichkeit" in ihrem Programm. Mit dabei sind auch bekannte Parteien wie die NPD, die Piratenpartei und die Deutsche Kommunistische Partei.

WasserPartei und Der Blitz schaffen es nicht

Insgesamt hatten 64 Vereinigungen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl am 24. September beantragt. 24 Vereinigungen wurden aber vom Ausschuss unter Leitung des Bundeswahlleiters Dieter Sarreither abgelehnt. Zum Teil hatten sie die Anmeldefrist verpasst oder andere formale Auflagen nicht erfüllt. So dürfen etwa die "WasserPartei Deutschland-WPD", die "Freie Heldenpartei Germany" oder "Der Blitz" sich nicht den Wählern stellen. Bis zum 11. Juli können die Gruppen, die nicht zugelassen wurden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Karlsruhe muss darüber bis zum 27. Juli entscheiden.

Die Hürden für ein Mandat sind für Kleinparteien hoch. Für einen Kreiswahlvorschlag reichen zwar die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises. Um eine Kandidaten auf die Landesliste zu bringen, sind unter Umständen aber bis zu 2000 Unterschriften in einem Bundesland nötig.

Was bewegt Deutschland im Jahr der Bundestagswahl? Schreiben Sie uns hier, welche Probleme Ihnen unter der Nägeln brennen und unsere Reporter von "NAH DRAN!!" nehmen sich Ihrer Geschichte an.

Quelle: ntv.de, kst/dpa/AFP

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