Uni Gießen entlastet SPD-Fraktionschef Steinmeier behält Doktortitel
05.11.2013, 14:04 Uhr
Aus der Schusslinie: SPD-Fraktionschef Steinmeier.
(Foto: picture alliance / dpa)
Hat Steinmeier in seiner Doktorarbeit gemogelt? Ein Wissenschaftler aus Dortmund bezichtigt den früheren Außenminister des Plagiats. Die Prüfer der Universität Gießen stoßen in Steinmeiers Dissertation aber nur auf geringfügige Schwächen.

Steinmeiers Arbeit "Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum" wurde 1992 mit summa cum laude bewertet.
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Martin Gutzeit kommt schnell auf den wesentlichen Punkt. Der Promotionsausschuss der Uni Gießen, den er anführt, habe beschlossen, "Herrn Doktor Steinmeier den Doktorgrad nicht zu entziehen". Damit ist spätestens jetzt klar: Anders als Karl-Theodor zu Guttenberg oder Annette Schavan stolpert der SPD-Fraktionschef nicht über ein Plagiat. Der Promotionsausschuss der Universität Gießen hat nach eingehender Prüfung der Dissertation entschieden, dem früheren Außenminister den Doktorgrad nicht zu entziehen.
Ende September hatte der Dortmunder Fachhochschul-Professor Uwe Kamenz erste Vorwürfe gegen die Doktorarbeit erhoben. Demnach gebe es in der gesamten Dissertation 65 Seiten mit Plagiaten - das sind 16,46 Prozent der gesamten Arbeit. Steinmeier hatte dies als "absurd" zurückgewiesen. Kamenz' Verfahren zur Feststellung von Plagiaten mit Hilfe von Textvergleichen im Computer ist in der Wissenschaft umstritten. Die Universität leitete auch auf Bitte des Politikers jedoch ein Prüfverfahren ein.
Die Gremien der Hochschule stellten in der Arbeit zum Thema "Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit" aus dem Jahr 1992 zwar in einigen Passagen "handwerkliche Schwächen" bei der Zitierpraxis fest. Es liege aber weder eine Täuschungsabsicht noch ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor.
"Schon gar nicht lässt sich sagen, der Autor habe ‚in wesentlichem Umfange‘ getäuscht", sagte Gutzeit. Die Voraussetzungen für den Entzug des Doktorgrades seien damit nicht erfüllt. Grundlage für die Entscheidung seien zahlreiche Stellungnahmen sowie die Äußerungen Steinmeiers gewesen. Der Promotionsausschuss stellt das Prüfverfahren nun ein.
Quelle: ntv.de, cro/dpa