Falschparken bringt auch was ein Stuttgart ist Parkgebühren-Krösus
05.08.2023, 08:54 Uhr Artikel anhören
Parkgebühren werden meist in den Innenstadtbereichen erhoben.
(Foto: picture alliance / Daniel Kubirski)
Parken in der Innenstadt ist kaum noch umsonst. Eine Umfrage in den 16 Landeshauptstädten zeigt, dass die Parkgebühren zum Teil erheblich die Stadtkasse füllen. Auf die Einwohner umgerechnet liegt Stuttgart auf Platz 1.
Mit parkenden Autos verdienen Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf am meisten Geld unter den 16 Landeshauptstädten. Wie die "Welt am Sonntag" unter Verweis auf eine Umfrage in allen Bundesländern berichtete, lagen die Einnahmen aus Parkgebühren und Bußgeldern in den drei Städten im vergangenen Jahr bei rund 40 Euro pro Einwohner. In Erfurt, Hannover, Saarbrücken, Mainz und Bremen seien es hingegen nicht einmal 20 Euro gewesen.
In absoluten Zahlen lag bei den Parkeinnahmen Berlin ganz vorn - hier waren es 114 Millionen Euro. Dahinter folgten die Metropolen Hamburg mit 75 Millionen und München mit 53 Millionen Euro.
Die Zahlen enthalten laut dem Bericht Einnahmen aus Parkautomaten, Gebühren für Anwohnerparkausweise und Bußgelder von Falschparkern. Von den Gesamteinnahmen aller Landeshauptstädte in Höhe von 355 Millionen Euro entfielen im Vorjahr 48 Prozent auf klassische Parkgebühren, 45 Prozent auf Bußgelder wegen Falschparkens und sieben Prozent auf Anwohnerparkausweise.
Freiburg muss nachbessern
Für die kommenden Jahre gehen viele Städte von weiter steigenden Einnahmen aus. "Öffentlicher Raum ist ein immer knapper werdendes Gut", teilte die Stadt Stuttgart gegenüber "Welt am Sonntag" mit. Dort sollen die Parkgebühren in der Innenstadt zu Anfang 2024 um weitere 20 Prozent angehoben werden. Statt bislang 4,60 Euro sollen Autofahrer dann 5,60 Euro bezahlen. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Gebühren nach Angaben der Stadt an den Tarifen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht die Gebührensatzung der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt. Seit 2022 kostet ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto dort 360 Euro, bis 2021 waren lediglich 30 Euro fällig. Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, entschied das Gericht. Außerdem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Auch das führe zur Nichtigkeit der Satzung.
Quelle: ntv.de, sba/dpa