"Stuttgart 21" Volksabstimmung kann kommen
16.09.2011, 11:47 Uhr
Ministerpräsident Kretschmann verfolgt die Debatte im Stuttgarter Landtag.
(Foto: dapd)
Die baden-württembergische Landesregierung schafft mit dem Antrag auf das sogenannte Kündigungsgesetz die Voraussetzungen für den geplanten Volksentscheid zum Bahnprojekt "Stuttgart 21". Scheitert das Gesetz Ende September wie erwartet in zweiter Lesung, soll es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
In Baden-Württemberg sind die Weichen für die geplante Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" gestellt worden. Die grün-rote Landesregierung brachte ein Gesetz zum Ausstieg des Landes aus dem Milliardenprojekt ein, das zu einer Volksabstimmung Ende November führen soll. Es wird erwartet, dass das Gesetz Ende September im Landtag abgelehnt wird. Damit würde dann der Weg für die Volksabstimmung frei gemacht.
Das eingebrachte Gesetz sieht vor, die Finanzierung von "Stuttgart 21" durch das Land zu beenden. Dazu sollen die entsprechenden Verträge gekündigt werden. Der geplante Umbau des bestehenden Sackbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation mit kilometerlangen Tunnelbauten ist allerdings auch innerhalb der grün-roten Landesregierung umstritten. Während die Grünen strikt dagegen sind, steht die SPD grundsätzlich dahinter. Die Koalitionspartner einigten sich deshalb auf die Volksabstimmung.
Scheitert das sogenannte Kündigungsgesetz wie erwartet in zweiter Lesung Ende September, soll das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Nach der baden-württembergischen Landesverfassung kann die Regierung eine vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen. Dies muss von einem Drittel der Abgeordneten beantragt werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) wandte sich in der Sondersitzung des Landtags entschieden gegen "Stuttgart 21". Die technischen und ökologischen Risiken des Projekts seien größer als erwartet, die Vorteile dagegen weit geringer als versprochen, sagte Hermann. Die seien zudem Makulatur. Die Rahmenbedingungen seien daher entfallen. "Juristen nennen das einen Wegfall der Geschäftsgrundlagen", sagte der Minister. Dies führe zu dem elementaren Recht, aus einem bestehenden Vertrag auszusteigen.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP