Politik

Bundestag berät über Sterbehilfe Vorschläge zur Hilfe gehen auseinander

Der Bundestag beschäftigt sich in zwei Wochen mit den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe.

Der Bundestag beschäftigt sich in zwei Wochen mit den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Gruppe Abgeordneter der großen Koalition will es Ärzten ausdrücklich erlauben, sterbenskranken Patienten beim Suizid zu helfen. Bisher gibt es für Ärzte, die Sterbehilfe leisten, keine Rechtssicherheit. Auf dem Tisch liegen aber noch mehr Vorschläge.

Das Thema Sterbehilfe wird im Bundestag quer durch alle Parteien kontrovers diskutiert. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den CDU-Politiker Peter Hintze und Karl Lauterbach von der SPD legte einen eigenen Gesetzentwurf vor.

Damit liegen nunmehr vier verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, über die der Bundestag in zwei Wochen erstmals beraten wird. Im November soll das Parlament dann ohne Fraktionszwang darüber abstimmen.

Die Entwürfe reichen vom Verbot der Sterbehilfe bis zur Zulassung unter bestimmten Bedingungen. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe, der Tötung auf Verlangen, bleibt auch weiterhin unangetastet.

Ärzte sollen Sterbehilfe leisten dürfen

Der Vorschlag einer Gruppe um Renate Künast und Kai Gehring von den Grünen sowie die Linke-Politikerin Petra Sitte würde die aktuelle Rechtslage kaum einschränken. Sterbehilfe soll danach grundsätzlich straffrei bleiben, sofern Sterbewillige freiverantwortlich handeln und zuvor eingehend, vor allem zu palliativen Möglichkeiten, beraten werden.

Sterbehilfevereine sollen nicht generell verboten werden. Untersagt werden soll aber die auf Profit ausgerichtete, gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung.

Mit Gefängnis bis zu drei Jahren soll demnach bestraft werden, wer Sterbehilfe leistet, um sich "eine fortlaufende Einnahmequelle" zu verschaffen. Vor allem für Ärzte, die sich heute bei der Sterbehilfe in einer Grauzone bewegen, soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie sollen ausdrücklich Sterbehilfe leisten "dürfen".

Patient muss einwilligungsfähig sein

Auch die Gruppe um Peter Hintze und Karl Lauterbach will es Ärzten künftig ausdrücklich erlauben, sterbenskranken Menschen beim Suizid zu helfen. Dies ist aber an mehrere Bedingungen geknüpft: Der Patient muss volljährig und einwilligungsfähig sein, an einer unheilbaren, unumkehrbar zum Tod führenden Krankheit leiden und außerdem umfassend beraten werden.

Zudem soll - nach dem Vier-Augen-Prinzip - ein zweiter Mediziner hinzugezogen werden. Mit dem Ziel, Rechtssicherheit für Ärzte zu schaffen, soll zugleich Sterbehilfevereinen in Deutschland die Grundlage entzogen werden. Die Regelung zur Suizidbeihilfe soll nach dem Willen der Abgeordneten im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden.

Bis zu drei Jahre Gefängnis

Deutlich enger gefasst ist der Entwurf einer Gruppe um den CDU-Politiker Michael Brand, Michael Frieser von der CSU, Kerstin Griese von der SPD,  die Linke-Politikerin Kathrin Vogler und den Grünen-Politiker Harald Terpe, die jede organisierte, geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten wollen.

Das soll nicht nur für Sterbehilfevereine gelten, sondern auch für Einzelpersonen wie Ärzte, die regelmäßig Beihilfe zum Suizid anbieten - auch wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht. Geschäftsmäßige Sterbehilfe "wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft", heißt es im Entwurf.

Der Suizid und die Hilfe dazu dürfe nicht "zu einer 'normalen' Option unter vielen werden". Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen, sollen straffrei bleiben. Ihren Entwurf, den auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe unterstützt, sehen die Abgeordneten als "Weg der Mitte".

Verbot ohne Ausnahme

Am weitesten geht der Vorschlag der CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger, die für ein generelles Verbot der Sterbehilfe plädieren. Auch für Ärzte und Angehörige soll es keine Ausnahmeregelungen geben. Die Anstiftung und die Beihilfe zum Suizid soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Bislang ist in Deutschland Suizid ebenso wenig strafbar wie die Beihilfe dazu. Sensburg und Dörflinger argumentieren, es dürfe "nicht zugelassen werden, dass das Leben eines Kranken, Schwachen, Alten oder Behinderten als lebensunwert angesehen wird - von ihm selbst oder von Dritten".

Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP

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