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"Klare Verhältnisse" schaffen Bayern verbietet Cannabis auf dem Oktoberfest und im Biergarten

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Gekifft werden darf auf der Wiesn auch zukünftig nicht.

Gekifft werden darf auf der Wiesn auch zukünftig nicht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Markus Söder und die bayerische Landesregierung machen regelmäßig deutlich, wie wenig sie von der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis halten. Während auf den Volksfesten weiter Bier ohne Unterlass fließen darf, wird kiffen dort grundsätzlich untersagt.

In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach mit.

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte sie. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstands am Ende nicht verhindern können.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Cannabis-Verbot auch im Biergarten

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Laut Cannabis-Gesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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