Ehrensold für Wulff "Schnäppchenjägers Credo treu" geblieben
29.02.2012, 20:40 UhrDas Bundespräsidialamt hat entschieden: Ex-Bundespräsident Christian Wullf bekommt den jährlichen Ehrensold von 200.000 Euro zugesprochen. Noch vor Antritt seiner nur 20 Monate dauernden Amtszeit hatte er die Privilegien eines Bundespräsidenten in Frage gestellt. Jetzt hätte er die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen - und endlich einmal Größe zu zeigen.
"Juristisch ist die Entscheidung anfechtbar, politisch ist sie instinktlos", befindet der Südkurier. Unstrittig sei zwar, dass das Bundespräsidialamt entscheiden dürfe. Aber es bleiben Fragen offen: "Warum haben die Beamten nicht gewartet, bis der neue Hausherr in Schloss Bellevue eingezogen ist? Warum riskieren sie den fatalen Eindruck, dass hier Mitarbeiter ihren bisherigen Chef versorgen wollen?" Die Zeitung aus Konstanz hätte es begrüßt, "das letzte Wort einem Gericht zu überlassen."
"Ein schaler Geschmack bleibt zurück, wenn das eigene Haus dem Ex-Hausherrn den Lebensabend derart fürstlich vergoldet." Der Mannheimer Morgen erinnert daran, dass Wulff vor seinem Amtsantritt dafür plädiert hatte, "über Ehrensold, Dienstwagen, Büro und Referenten, also über alles, was dem Ex-Präsidenten jetzt an Privilegien zusteht, nachzudenken: Es müsse 'ein Zeichen' gesetzt werden. Das könnte er doch von sich aus tun. Aber hehre Sonntagsreden und persönliche Glaubwürdigkeit passten bei ihm schon früher nicht zusammen. Er bleibt uns wohl als Wulff im Schafspelz in Erinnerung."
Verhindern können hätte den "großzügig bemessenen Ehrensold" nur einer, meint auch die Heilbronner Stimme, nämlich "Christian Wulff selbst." Und das "nicht mit dem Eingestehen von Schuld, wohl aber mit der Begründung seiner arg kurzen Amtszeit und seines eigenen, wenig fortgeschrittenen Lebensalters. Mit einer Verzichtsbekundung dieser Art hätte er - ungeahnte - Größe gezeigt und seine in den Keller gepurzelten Popularitätswerte nochmals auffrischen können. Doch so bleibt er sich und Schnäppchenjägers Credo bis zuletzt treu: Mitnehmen, was man kriegen kann."
"Die Ehrensoldfrage zeigt erneut das Grundproblem, das so typisch für die 'Affäre Wulff' ist", meinen die Kieler Nachrichten, denn "er hat die Paragrafen auf seiner Seite, gleichwohl ist ihm Empörung gewiss. Und auch diesmal sollte er sich darüber nicht beschweren: Denn natürlich ist 1953 das präsidiale Ruhestandsgehalt in dieser Form eingeführt worden, um verdienten Persönlichkeiten einen angemessenen Lebensabend zu ermöglich - und nicht, damit 52-Jährige nach einer Reihe persönlicher Fehler wirtschaftlich weich fallen."
"Das Private ist politisch. Wer hätte gedacht, dass dieser alte Sponti-Spruch dem wenig ehrenvoll geschiedenen Bundespräsidenten Wulff zum lebenslangen Ehrensold verhilft." An der Deutung, dass ein Rücktritt, der "nach einer Reihe mehr oder weniger privater monetärer Eskapaden unausweichlich wurde", ein "Abgang aus politischen Gründen" wird, daran werden "Kritiker der allgemein üppigen Politikeralimentierung noch eine ganze Weile zu knabbern haben", kommentiert die Leipziger Volkszeitung. Und "der vitale Frührentner Christian Wulff ist im Gegensatz zu anderen Ü-50-Mitbürgern nun eine Sorge los. Rente mit 67? Nicht mit mir! Die Frage der Ehre hat eine beschämende Antwort gefunden. Auch so schürt man Politikverdruss und Neiddebatten."
Die Süddeutsche Zeitung fasst nochmal zusammen: "Die Pension wird bezahlt aus Respekt vor dem Amt. Sie ist keine Leistungsprämie, keine Anerkennung für Fleiß und Betragen. Sie entfiele, wenn Wulff vom Verfassungsgericht aus dem Amt entfernt worden wäre. Das ist nicht der Fall. Sie entfiele, wenn er aus persönlichen Gründen zurückgetreten wäre. Auch das ist nicht der Fall; das ergibt sich aus dem Vorwurf, der ihm gemacht wird: Er soll als 'Amtsträger' Vorteile genommen haben. Der Rücktritt steht also in Verbindung zu den Ämtern." Der Fall Wulff lässt für das Blatt nur eine Schlussfolgerung zu: "Der Ehrensold ist zu streichen. Und auf die 'Präsidentenpension' in Höhe des Ehrensoldes gehören die Vorschriften angewendet, die für jeden Staatsdiener gelten. So ist es recht und billig."
Quelle: ntv.de, zusammengestellt von Katja Sembritzki