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Neues Recht: Makler stolpern Anspruch auf Provision kann verloren gehen

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Sowohl Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie können die Rechtmäßigkeit eines Vertrags überprüfen lassen.

(Foto: dpa)

Für Immobilienmakler gelten seit Ende 2020 einschneidend neue Regeln. Analysen zeigen: Viele tun sich schwer damit. Das kann dazu führen, dass Kunden keine Provision zahlen müssen.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Recht für Immobilienmakler. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Verkäufer einer Immobilie die Provision nicht mehr in voller Höhe auf den Käufer abwälzen können. Stattdessen muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision selbst bezahlen, wenn er den Makler beauftragt hat.

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Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Doch eine weitere Änderung, die von vielen übersehen wurde, hat ähnliche Brisanz. So verlangt das Gesetz nämlich, dass die Beauftragung eines Maklers in Textform geschehen muss. Zuvor war auch eine sogenannte konkludente Beauftragung wirksam - beispielsweise dann, wenn ein Interessent sich auf die Anzeige des Maklers gemeldet und Interesse an der Immobilie gezeigt hat.

Dies reicht nun nicht mehr aus. Stattdessen muss der Makler dem Interessenten eine Beauftragung in Textform zukommen lassen. Zudem muss der Käufer dieser ebenfalls in Textform zustimmen. Das muss nicht unbedingt mit einer Unterschrift sein. Dennoch setzt der Gesetzgeber hier strenge Regeln. So reicht es nach Ansicht von Fachleuten aus, wenn der Makler das Angebot zur Beauftragung per E-Mail verschickt und der Kunde zustimmend auf diese Mail antwortet.

Zahlung verweigern oder bereits gezahlte Provision zurückfordern?

Werden diese Anforderungen jedoch nicht erfüllt, so hat der Makler ein Problem. Denn dann ist sein Auftrag nichtig und er hat keinen Anspruch auf Provision. Der Kunde kann die Zahlung entweder verweigern oder eine bereits gezahlte Provision zurückfordern. Nach unserer Erfahrung kämpfen viele - gerade kleinere - Immobilienmakler noch mit der Umsetzung der neuen Richtlinien. In etlichen Fällen, die wir geprüft haben, ist die Beauftragung nicht in der nötigen Textform erfolgt.

Zudem sind auch Widerrufsinformationen von Immobilienmaklern in etlichen Fällen nicht korrekt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (Az.: I ZR 134/18 und Az.: I ZR 30/15) entschieden, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wenn eine Widerrufsbelehrung fehlt oder falsch ist. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist des Kunden auf 12 Monate und 14 Tage. Das bedeutet: Auch nachdem die Immobilientransaktion zustande gekommen ist, kann der Kunde den Maklervertag noch widerrufen und die Provision zurückfordern.

Während eine fehlerhafte Beauftragung nur bei Fällen relevant ist, die nach dem 23. Dezember 2020 abgeschlossen worden sind, greift eine unzureichende Widerrufsbelehrung also gut ein Jahr rückwirkend. Sowohl Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie können die Rechtmäßigkeit eines Vertrags überprüfen lassen. Während das Widerrufsrecht nur dann greift, wenn der Kunde ein privater Verbraucher ist, gilt der Grundsatz der Beauftragung in Textform für private und gewerbliche Kunden. Die Regelungen gelten beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien sind ausgenommen.

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Wer prüfen lassen möchte, ob er eine Maklerprovision zurückfordern kann, kann dies bei spezialisierten Rechtsanwälten tun, beispielsweise kostenlos und unverbindlich über die Interessengemeinschaft Widerruf.

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für ntv und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

Quelle: ntv.de

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