Ratgeber

In Karlsruhe gescheitert Besteller muss Makler auch bezahlen

Seit letztem Jahr können Vermieter Provisionen nicht mehr auf die Mieter abwälzen. Viele Makler fürchteten um ihre Geschäftsgrundlage. Zwei haben sich bis vors Bundesverfassungsgericht geklagt.

Wenn ein Mieter den Makler beauftragt, zahlt er die Provision. Aber nur dann.

Wenn ein Mieter den Makler beauftragt, zahlt er die Provision. Aber nur dann.

(Foto: imago/Westend61)

Vermieter dürfen weiterhin keine Maklerprovision auf Wohnungssuchende abwälzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das im April 2015 eingeführte Bestellerprinzip bestätigt. Danach muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Dies schränke zwar die Berufsfreiheit der Makler ein, sei aber "gerechtfertigt", urteilte das Gericht. Damit scheiterten die Klagen zweier Makler und eines Mieters, der sein Recht auf Vertragsfreiheit gefährdet sah. (Az. 1 BvR 1015/15)

Vor der Neuregelung im vergangenen Jahr musste meist der Mieter die Provision übernehmen, wenn er auf ein Maklerinserat hin eine Wohnung mietete. Nun zahlt der Mieter nur dann, wenn er selbst für die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus selbst den Makler einschaltet. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt und versucht, die Provision auf den Mieter abzuwälzen, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Wohnungssuchende waren benachteiligt

Der Gesetzgeber habe mit Blick auf die zuvor übliche Praxis "nachvollziehbar festgestellt", dass auf dem Mietwohnungsmarkt "soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte" zulasten der Wohnungssuchenden bestehen, begründet das Gericht seinen Beschluss. Mit dem Bestellerprinzip sei eine "sozialstaatlich gerechtfertigte" Regelung geschaffen worden, die im Sinne des Verbraucherschutzes verhindern soll, "dass die Wohnungssuchenden Kosten tragen müssen, die vorrangig im Interesse des Vermieters entstanden sind".

Zuvor hatten die Verfassungshüter bereits den Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Damals erklärte das Gericht: In Deutschland gebe es knapp 38.000 Maklerfirmen mit einem Umsatz von zusammen 17,1 Milliarden Euro pro Jahr. Der Gesetzgeber gehe von einem Umsatzrückgang von 310 Millionen Euro aus. "Von einer Existenzbedrohung des gesamten Berufsstandes der Wohnungsvermittler ist also nicht auszugehen".

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Sie bringt Geschäftsführer Ulrich Ropertz zufolge "Rechtsklarheit und Rechtssicherheit". Makler und Vermieter halten sich laut Ropertz mittlerweile an die neue Regelung. "Das Bestellerprinzip funktioniert".

Quelle: ntv.de

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