Clever sparen mit Perduss Damit die schönste Zeit des Jahres nicht zum Ärgernis wird
18.07.2023, 07:39 Uhr Artikel anhören
Wo bleibt Koffer Nummer drei?
(Foto: imago/Ralph Peters)
Die Urlaubszeit steht an und die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres sind groß. Aber es lauern auch Probleme. Verspätete Flüge, verloren gegangene Koffer oder Frust am Urlaubsort: Welche Rechte man in diesen Fällen hat, lesen Sie hier.
Die Sommerferien laufen an und viele machen sich auf in den verdienten Urlaub. Nach der Pandemie ist die Lust aufs Verreisen wieder groß. Knapp zwei Drittel aller Deutschen planen in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des ADAC.
Damit es auch die schönsten Wochen des Jahres bleiben, sollte man seine Rechte kennen. Denn nicht immer läuft alles reibungslos. Der Flug verspätet sich, der Koffer verschwindet und das Hotelzimmer sieht nicht annähernd so aus wie auf den bunten Bildern bei der Reisebuchung. Und dann? Diese Tipps helfen weiter.
Tipp 1: Entschädigung bei Flugverspätungen verlangen
Es ist die traurige Wahrheit, dass durch den gestiegenen Luftverkehr nicht jede Maschine pünktlich startet beziehungsweise landet. Mit ein paar Minuten Verspätung kann sicher jeder leben. Aber was, wenn das Flugzeug erst Stunden später am Zielort ankommt und man dadurch vielleicht einen Anschlussflug, den Transfer oder das Kreuzfahrtschiff verpasst? In den meisten Fällen steht einem im ersten Schritt eine Entschädigung zu. In der "Fluggastrechte-Verordnung" sind diese Entschädigungen klar geregelt. Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatzleistungen oder Entschädigungen ist, dass der Flug innerhalb der EU startete - dabei ist der Sitz der Fluggesellschaft irrelevant. Startet der Flug außerhalb der EU, gelten die Entschädigungsregelungen nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Bei Verspätungen über drei Stunden stehen einem mindestens 250 Euro pro Person zu. Je nach Flugstrecke erhöht sich der Betrag auf maximal 600 Euro. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände, die nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft lagen. Wird der Flug gestrichen, stehen betroffenen Passagieren dieselben Entschädigungszahlungen zu, sofern die Airline die Flüge nicht bereits mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen hat. In diesem Fall wird nur der Ticketpreis erstattet.
Tipp 2: Bekleidungsgutschein bei Kofferverlust
Millionen Koffer weltweit landen jedes Jahr nicht zeitgleich mit dem Passagier am Zielort. Manchmal kommt das Gepäck zu spät, manchmal kommt er nie an. Und dann? Steht man am Urlaubsort am Gepäckband und wartet vergeblich auf den Koffer, muss man das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sondern Betroffenen stehen verschiedene Leistungen zu, für die in erster Linie die Airline zuständig ist.
Bei Verspätung
Ist absehbar, dass sich der Koffer verspätet, darf man sich mit dem Notwendigsten versorgen. Dazu gehören Kosmetikartikel und beispielsweise auch Bekleidung. Die Ausgaben müssen angemessen sein. Was das genau bedeutet, ist von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. In den meisten Fällen sind Ausgaben von 50 bis 150 Euro kein Problem. Es ist ratsam, am Flughafen direkt das Personal der Airlines anzusprechen.
Bei Beschädigung
Kommt der Koffer beschädigt an, haftet die Fluggesellschaft. Solange sich das Gepäck in ihrer Obhut befand, muss sie auch für Schäden aufkommen. Das gilt in der Regel für den Zeitraum von der Abgabe des Koffers am Check-in am Abflughafen bis zur Übergabe am Gepäckband am Zielort. Dokumentieren Sie Schäden unmittelbar, lassen Sie diese gegebenenfalls direkt vor Ort vom Flughafenpersonal bestätigen und melden Sie die Schäden innerhalb von sieben Tagen der Fluggesellschaft. Es ist immer sinnvoll, das Gepäck vor dem Abflug zu fotografieren, um Beschädigungen besser beweisen zu können.
Bei Verlust
Auch hier hat man Anspruch darauf, den Verlust erstattet zu bekommen. Im Schnitt stehen jedem Reisenden maximal 1700 Euro zu. Aber diese Summe wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern soll den tatsächlichen Schaden ausgleichen. Deshalb sollte man auch hier vor Abflug dokumentieren, welche Gegenstände eingepackt wurden. Der Neupreis wird nur bei wirklich neuwertigen Artikeln erstattet. Für gebrauchte Artikel gibt es entsprechend nur den Zeitwert.
Tipp: Ist man als Pauschalreisender unterwegs, hat man gegebenenfalls auch noch Anspruch auf eine Reisepreisminderung, wenn das Gepäck verspätet am Zielort ankam oder gänzlich verloren ging.
Tipp 3: Hotelzimmer reklamieren
Die wohlklingenden Formulierungen in Reisekatalogen, Prospekten oder Online haben wir alle im Ohr: "Charmantes Boutiquehotel in direkter Strandlage mit lebhafter Nachbarschaft". Dass sich jeder am Ende etwas anderes darunter vorstellt, sollte klar sein. Aber auf die Fotos und Hotel- und Zimmerbeschreibungen sollten wir uns doch verlassen können. Leider ist das nicht immer der Fall. Immer wieder klaffen hier Wunsch und Realität auseinander. Und dann? Man muss nicht alles hinnehmen.
Weicht das Urlaubsdomizil deutlich von den Versprechungen des Reiseveranstalters ab, so hat man als Pauschalreisender Anspruch auf Reisepreisminderung. Wie hoch die ausfällt, hängt natürlich stark von der Beeinträchtigung der Urlaubsfreude ab. Eine Kakerlake im Bad wird hier nicht als dramatisch angesehen, anders als eine nicht funktionsfähige Klimaanlage im Hochsommer.
Eine Mustertabelle für die Höhe der Minderung gibt es nicht. Vielmehr eine Richtlinie, die sich aus vielen Urteilen der letzten Jahrzehnte speist. Wichtig ist, dass die Mängel direkt vor Ort bei der örtlichen Reiseleitung reklamiert und via Fotos oder Videos dokumentiert werden. Nach Rückkehr hat man zwei Jahre Zeit, die Mängel anzuzeigen.
Quelle: ntv.de