Entschädigung nach Flugausfall? Diese Rechte haben Fluggäste bei Drohnen-Alarm
09.10.2025, 07:20 Uhr Artikel anhören
(Foto: picture alliance/dpa/onw-images)
Als am Münchener Flughafen Drohnen gesichtet werden, wird das Reisen für Tausende zum Albtraum: Ausfälle, Verspätungen, Übernachten am Flughafen. Sollten zum Herbstferienbeginn wieder Drohnen den Flugverkehr lahmlegen, sind Passagiere zumindest abgesichert.
170 gestrichene Flüge und zahlreiche Verspätungen: Hunderte Reisende müssen Anfang Oktober im Münchener Flughafen auf Feldbetten übernachten, nachdem aus Sicherheitsgründen keine Abflüge mehr stattfinden können. Drohnen unbekannter Herkunft machten einen sicheren Flugbetrieb unmöglich. Kein Einzelfall: Seit mehreren Wochen tauchen immer wieder Drohnen nahe oder über Flughäfen in Europa auf. Die Bundesregierung vermutet mehrheitlich Russland als Urheber. Vor den Herbstferien müssen sich auch viele Urlaubsreisende auf Störungen im Luftverkehr gefasst machen. Welche Rechte haben sie?
Sind erneut Drohnen Ursache für Verspätungen oder Ausfälle, haben Reisendedas Recht auf Entschädigung oder sogar Erstattung. "Das fällt unter die Kategorie 'außergewöhnliche Umstände' und diese liegen immer dann vor, wenn ein Szenario nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Hier bei Drohnen ist es eben so, dass der Flughafen gesperrt wird", sagt Fluggastrechteexpertin Feyza Türkön von Flightright im Gespräch mit ntv.
Auch wenn der Flughafen im Fall einer Drohnen-Sichtung gesperrt ist, sind die Airlines verpflichtet, aktiv zu werden. "Dann müssen Airlines prüfen, gibt es noch eine andere Möglichkeit der Ersatzbeförderung? In dem Beispiel München könnte man sagen, okay, können wir die Passagiere nach Nürnberg bringen? Mit Bodenbeförderung, zum Beispiel dem Zug oder Bus", sagt die Expertin.
Nach 5 Stunden kann man Alternativen buchen
Ab einer Verspätung von zwei Stunden, hat jeder Reisende Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Und "im Falle einer Übernachtverspätung müssen Passagiere auch Hotelkosten oder eine Hotelunterkunft erstattet bekommen von der Airline", sagt Türkön. Sind mehr als fünf Stunden vergangen und der Flug immer noch nicht gestartet, hat man als Passagier sogar die Wahl: Reise abbrechen und den Ticketpreis erstattet bekommen oder eine alternative Reisemöglichkeit wahrnehmen. Die Expertin ergänzt: "Wenn die Airline dieser Ersatzbeförderung nicht nachkommt, steht mir auch das Recht zu, dass ich mir selber eine Ersatzbeförderung buche", so Feyza Türkön.
Unabhängig davon, wofür man sich entscheidet, hat jeder Passagier ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die genaue Summe hängt von der Entfernung ab.
Für den Fall, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist es immer ratsam, Beweise zu sammeln. Bedeutet: Stornierungsmitteilung der Airline sichern oder auch Nachweise über die Verspätung. Generell sei die Fluggastrechteverordnung aber sehr verbraucherfreundlich, sodass für betroffene Reisende nicht viel zu tun ist, um die eigenen Rechte durchzusetzen, beruhigt die Expertin. So sollte selbst im Fall einer Flughafensperrung wegen Drohnen der Urlaub nicht komplett ins Wasser fallen. Und wenn doch, werden zumindest die Flugkosten erstattet.
Quelle: ntv.de