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Verwirrung im Ausland Doktortitel soll im Ausweis nicht mehr vor dem Namen stehen

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In Pass und Personalausweis soll künftig ein neues separates Datenfeld geschaffen werden, wo der Doktorgrad  eingetragen werden kann.

In Pass und Personalausweis soll künftig ein neues separates Datenfeld geschaffen werden, wo der Doktorgrad eingetragen werden kann.

(Foto: IMAGO/Sven Simon)

Den Hut aufzuhaben, ist meist eine gute Sache. Erst recht, wenn die Kopfbedeckung mit einem Doktortitel einhergeht und sich dieser dann auch in den Ausweispapieren wiederfindet. Doch vor dem Namen muss das begehrte "Dr." in den Dokumenten nun weichen.

Ein Doktortitel auf der Visitenkarte, dem Klingelschild oder auch in den Ausweispapieren macht Eindruck. Dennoch soll der Titel in deutschen Reisepässen und Personalausweisen künftig nicht mehr vor dem Namen stehen. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, sollen mit der geplanten Änderung für die Betroffenen Schwierigkeiten im internationalen Reiseverkehr vermieden werde. Da die Buchstaben "Dr." im Ausland teils für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten würden, komme es immer wieder zu Verzögerungen bei Grenzkontrollen. Über die geplante Änderung hatte zuerst die "Rheinische Post" berichtet.

Wie aus dem Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums weiter hervorgeht, soll in Pass und Personalausweis jeweils ein neues separates Datenfeld geschaffen werden, wo der Doktorgrad in Zukunft eingetragen werden kann. Die Änderungen sollen für alle Dokumente gelten, die ab dem 1. Mai beantragt werden. "Änderungen im Antragsverfahren sind bei den Bürgerämtern nicht erforderlich", stellte die Sprecherin klar. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats will sich am 3. März mit der neuen Verordnung befassen.

Nachweis des Doktortitels

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Grundsätzlich gilt: Doktorgrade müssen nachgewiesen werden (zum Beispiel durch eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis), sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben. Sofern in der Verleihungsurkunde, dem Besitzzeugnis et cetera lediglich der Name und Vorname eingetragen sind, ist dies für den Nachweis des Doktorgrades nicht ausreichend. Das Nachweisdokument muss neben dem Namen und Vornamen weitere zur Identitätsfeststellung geeignete Angaben, wie beispielsweise das Geburtsdatum enthalten.

Doktorgrade werden ohne Zusatz der Fachrichtung in abgekürzter Form mit Punkt eingetragen (DR. oder Dr.). Die Schreibweise des Doktorgrades folgt hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung der Schreibweise des Familiennamens. Ehrendoktortitel (zum Beispiel DR.HC., DR.EH.) sind grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn sie von einer deutschen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehen worden sind. Andere akademische Grade oder Amtsbezeichnungen wie Dipl.Ing. oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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