Tipps gegen ungewollte Zahlungen Verbraucherschützer warnen Eltern vor Kostenfalle in Videospielen
18.08.2025, 13:16 Uhr Artikel anhören
Roblox ist zwar ein kostenloses Spiel, doch bessere Ausrüstung oder virtuelle Outfits gibt es nur gegen echtes Geld.
(Foto: AP)
Videospiele wie "Fortnite" oder "Clash of Clans" sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt, werden aber schnell zur ungewollten Kostenfalle. Eltern sollten Maßnahmen ergreifen, empfehlen Verbraucherschützer.
Das Europäische Verbraucherschutzzentrum (EVZ) warnt Eltern vor versteckten Kosten in bei Kindern beliebten Gratis-Videospielen wie "Fortnite", "Roblox", "Brawl Stars" oder "Clash of Clans". Diese Spiele "verleiten dazu, Geld auszugeben - sei es, um Wartezeiten zu überbrücken, für eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Juwelen", erklärte Alexander Wahl vom EVZ.
Eltern sollten auf jeden Fall einen Passwortschutz für Einkäufe in Apps nutzen oder In-App-Käufe im jeweiligen App-Store ganz deaktivieren. Automatische Abrechnungen über die Handyrechnung sollten vermieden werden. Beim Mobilfunkanbieter ist es zudem möglich, eine Drittanbietersperre einzurichten.
Prepaid-Karten der App-Stores können helfen, die Ausgaben im Blick zu behalten. Auf dem Gerät des Kindes sollten Eltern keine Zahlungsdaten hinterlegen. Nutzt das Kind einen Account der Eltern, sollten die gespeicherten Bezahldaten entfernt oder im App-Store gesperrt werden.
EU-Regeln bisher nur unverbindliche Handlungsempfehlungen
Ein Widerspruch gegen nicht genehmigte In-App-Käufe sei zwar möglich - die Eltern müssten dann aber nachweisen können, dass das Kind den Kauf getätigt hat und nicht sie selbst, erklärten die Verbraucherschützer. Das sei schwierig, wenn das Kind den Zugang der Eltern genutzt oder deren Passwort oder Kreditkartendaten bekommen habe. Wenn Minderjährige wiederholt für In-App-Käufe gezahlt haben, gehe die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben.
Europaweit einheitliche Gesetze, die das Geschäftsmodell in digitalen Spielen regulieren, gibt es nicht, wie die EVZ erklärte. Das Consumer Protection Cooperation Network der EU-Kommission habe im März zwar sieben neue Leitlinien zu In-Game-Währungen veröffentlicht. Smartphone-Spiele sollen transparent den Euro-Gegenwert von Inhalten und Spielwährungen ausweisen. Allerdings sind diese Leitlinien lediglich unverbindliche Handlungsempfehlungen - ein Verstoß dagegen ist kein Rechtsbruch.
Quelle: ntv.de, bho/AFP