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Bis zu 41 Prozent So viel Entlastung könnte die Gaspreisbremse bringen

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Gaskunden sollen nur so stark entlastet werden, dass sie auf demselben Niveau bezahlen wie Kunden, die mit anderen Stoffen heizen.

(Foto: IMAGO/MiS)

Die Gaspreisbremse kommt. Noch wird allerdings an der genauen Ausgestaltung gefeilt. Wie hoch die Entlastung nach den Vorschlägen der Expertenkommission ausfallen könnte, lesen Sie hier.

Die Experten-Kommission Gas und Wärme der Bundesregierung hat sich zur Ausgestaltung der geplanten Gaspreisbremse für Mieter und Eigentümer geäußert und erste Vorschläge gemacht. Noch ist nichts in trockenen Tüchern, aber laut Vorschlag sollen Gaskunden noch in diesem Jahr eine Sonderzahlung in Höhe einer Gasmonatsrechnung erhalten. Ab dem nächsten Jahr will der Staat den Gasverbrauch der Bürger ab März oder April dann zu 80 Prozent subventionieren. Der Preis soll hier auf 12 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden.

Dabei sollen Gaskunden nur so stark entlastet werden, dass sie auf demselben Niveau bezahlen wie Kunden, die mit anderen Stoffen heizen. Wobei der Preis inklusive aller Gebühren zu verstehen ist. Fernwärmekunden sollen über eine Wärmepreisbremse Entlastung erfahren. Analog zum Gaspreis soll es einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, der wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs gelten soll.

Sparen bleibt wichtigstes Ziel

Wer dann den Verbrauch senkt, hat auch den Vorteil, dass er außerhalb dieses 80-Prozent-Kontingents spart. Ziel der Vorschläge ist es denn auch, Anreize zu schaffen, Gas zu sparen. Denn was nützt es, wenn dank der Maßnahmen Gas zwar erschwinglich bleibt, aber dieses gar nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist?

Die Kommission hat zudem vorgeschlagen, sich an Werten der Vergangenheit zu orientieren, "damit man nicht strategisch den Verbrauch in die Höhe treibt". Die Einmalzahlung soll so auf Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Die Versorger sollen demnach auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Hausverwaltung muss wie sonst auch die Abschläge bestimmen und die Zuschüsse aufteilen. Der Gaskunde selbst müsste nichts tun. Eine ganze Latte von Detailregelungen wird aber noch folgen, zum Beispiel um Missbrauch vorzubeugen.

Nun ist es an der Bundesregierung, sich "sofort und intensiv" mit den Vorschlägen auseinandersetzen.

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Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würde die von der Experten-Kommission vorgeschlagene Gaspreisbremse die Kosten für Haushalte um rund 41 Prozent senken. Wer ein Einfamilienhaus heizt, würde somit um rund 1700 Euro entlastet.

Auswirkungen der Sonderzahlung

Die Grundlage für die Berechnung sind die aktuellen Marktpreise. Anfang Oktober liegen die bundesweit durchschnittlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bei 4108 Euro (20,54 Cent/kWh). Vor zwölf Monaten lagen die Durchschnittskosten noch bei 1402 Euro. Das bedeutet Mehrkosten von 2706 Euro und einen Anstieg von 193 Prozent. Legt man die aktuellen Marktpreise zugrunde, liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernimmt der Staat eine Rate, sinken die jährlichen Kosten von 4108 Euro auf 3766 Euro, was einer Entlastung von rund 8 Prozent entspricht.

Auswirkungen der Gaspreisbremse

Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müsste ohne Preisbremse derzeit 4108 Euro für Gas bezahlen. Werden 80 Prozent des Basisverbrauchs auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, sinkt die Gasrechnung bei den aktuellen Marktpreisen auf 2742 Euro – das entspricht einer Entlastung von 1366 Euro pro Jahr (33 Prozent). Bei einem Verbrauch von 18.000 kWh wären es demnach 1230 Euro, bei 12.000 kWh 739 Euro und bei 5000 kWh 340 Euro.

"Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März."

(Dieser Artikel wurde am Montag, 10. Oktober 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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