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Spurwechsel auf der AutobahnGerichtsurteil: Ungeduld beim Überholen rächt sich

17.04.2026, 16:15 Uhr
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Viele Autos - viele Spuren: Manchmal geht es auf der Autobahn hoch her und es kann zu Missverständnissen kommen, etwa beim Überholen. (Foto: dpa)

Ein Fahrer will die Spur wechseln, der Hintermann beschleunigt - der Vordermann lenkt zurück und es kommt zum Unfall. Wer muss in diesem Fall haften?

"Was zum Teufel macht denn der da vorn?" – und rums. So könnte man ganz vereinfacht eine Ausgangslage zusammenfassen, die als Fall nach einem Überholmanöver vor Gericht landete. Oder anders formuliert: Wer einen Überholenden vorzeitig selbst überholt, haftet bei einem Crash unter Umständen allein. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 14 U 66/25) des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, auf die der ADAC hinweist.

Viele Spuren auf der Autobahn und ein Wechsel - oder zwei?

Im konkreten Fall ging es um ein Überholmanöver auf der Autobahn. Am Anfang fuhr ein Auto auf der linken von drei Spuren und wollte wieder zurück auf die mittlere. Dazu setzte der Fahrer den Blinker und scherte wieder auf die mittlere Spur ein - allerdings nur zum Teil. Denn er bemerkte ein anderes Auto, das wiederum von der rechten auf den mittleren Streifen wechseln wollte.

So brach er den Spurwechsel ab und manövrierte wieder auf den linken Streifen zurück. Just in dem Moment kollidierte er aber mit einem Auto, das von hinten herangefahren kam. Dessen Fahrer hatte, ohne den Wechsel komplett abzuwarten, beschleunigt.

Im Nachgang wollte die Vollkaskoversicherung des Spurwechslers Ersatz von der Haftpflichtversicherung des Überholenden einfordern. Das Argument: Der von hinten Kommende hätte allein Schuld, da er den Spurwechsel des anderen nicht ganz abgewartet hatte. Er hätte bei unklarer Verkehrslage mit hoher Geschwindigkeit überholen wollen.

Doch die Gegenseite wertete das Zurückfahren in die linke Spur als erneuten Spurwechsel. Und man dürfe nur überholen, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Daher mussten Gerichte entscheiden.

Wie bewerten die Gerichte die Geschehnisse?

Das OLG Celle gab der Versicherung des Vorausfahrenden recht. Es ging nicht von einem erneuten Spurwechsel aus. Das Gericht wertete den ersten Wechselvorgang viel mehr als noch nicht abgeschlossen. Der Grund: Das Auto war nur zu einem Teil in der mittleren Spur angekommen und steuerte dann wegen des sich von rechts nähernden Autos sofort zurück nach links. Daher sei dem Vorausfahrenden auch keine gesteigerte Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, die es bei einem erneuten Spurwechsel gebraucht hätte.

Der Hintermann dagegen hätte den Spurwechsel nicht abgewartet, sondern hat nach Ansicht des Gerichts unter erheblicher Beschleunigung überholen wollen. Er hätte bereits auf 140 bis 160 km/h beschleunigt - und das bei unklarer Verkehrslage. Das wertete das Gericht als so schwerwiegend, dass die Betriebsgefahr des anderen Autos komplett zurücktrat. Am Ende haftete der Überholende allein und seine Versicherung musste bezahlen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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