Aufmerksamkeit oder Bestechung?Geschenke annehmen im Job: Wann Vorsicht gilt

Wer vom Arbeitgeber eine kleine Aufmerksamkeit bekommt, kann die in der Regel ohne Bedenken annehmen. Doch wenn es um Geschenke von Geschäftspartnern geht, kann das große Folgen haben.
Ob als Belohnung oder zu besonderen Anlässen - wenn es vom Chef ein Geschenk gibt, bereitet das einem in der Regel Freude. Doch dürfen Geschenke als Angestellter überhaupt angenommen werden?
"Geschenke vom Arbeitgeber dürfen grundsätzlich angenommen werden", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wichtig ist dabei aber, dass er die monatliche Freigrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge, also für etwa Waren oder Gutscheine, einhält. Dabei liegt das Wertlimit bei 50 Euro pro Monat.
Geht es um besondere persönliche Anlässe, lassen sich zusätzlich noch Geschenke mit einem Wert von bis zu 60 Euro problemlos und abgabenfrei annehmen. Zu solchen Anlässen zählen etwa Geburtstage, Hochzeiten oder auch Geburten.
Aufpassen bei Geschäftspartnern
Geht es jedoch um Geschenke von Geschäftspartnern, wird es etwas komplizierter. Das Hauptproblem: Compliance. Der betriebswirtschaftliche Begriff umfasst die Regeltreue in einem Unternehmen. Oft gibt es zum Beispiel klare Weisungslagen an die Mitarbeiter, ob Geschenke überhaupt angenommen werden dürfen. Viele Unternehmen untersagen ihren Mitarbeitern, Geschenke von Kunden zu akzeptieren. Und wenn es doch erlaubt ist, dann häufig nur, wenn es Kleinigkeiten sind, die maximal 10 bis 20 Euro kosten. Besagte die hausinterne Regel, dass Geschenke tabu sind, müsse sogar ein Kugelschreiber oder Notizblock zurückgeschickt werden. Generell sollte auch der Arbeitgeber über solche Geschenke in Kenntnis gesetzt werden. Durch diese Regelungen soll potenzielle Bestechung vermieden werden - wer dagegen verstößt, riskiert mit Pech eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Gibt es solche Richtlinien nicht, sind trotzdem Zurückhaltung und Vorsicht geboten, so der Fachanwalt. Denn auch wenn symbolische oder Werbegeschenke wie Stifte oder Kalender selten ein Problem darstellen, sollten Geldgeschenke und Ähnliches auch in diesem Fall beim Chef gemeldet werden.
Für selbstständige Unternehmer ist es einfacher: Sie dürfen Geschenke von Auftraggebern akzeptieren. Steuerlich besteht hier eine Freigrenze bis zu 10 Euro - danach muss das Geschenk als Betriebseinnahme aufgeführt werden. Auch Arbeitgeber können Geschenke von ihren Mitarbeitern annehmen, wenn das Geschenk passend ist und nicht der Eindruck entsteht, dass sie demjenigen deshalb einen Vorteil gewähren. Zu bedenken gibt es dabei einige steuerrechtliche Vorgaben.
Bei Unternehmen gilt grundsätzlich eine 35-Euro-Grenze inklusive Umsatzsteuer, um die Geschenke als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben aufführen zu können. Diese Grenze gilt pro Kunde und Jahr. Wer zum Beispiel einem Kunden schon zum Geburtstag eine Flasche Wein für 25 Euro geschenkt hat, könne jetzt an Weihnachten nicht noch einmal einen ähnlichen Wert drauflegen. Wenn die Zuwendung über 35 Euro hinausgeht, verfällt der steuerliche Vorteil der Betriebsausgabe. Für Arbeitnehmer eines Betriebs hingegen gelte eine Freigrenze von 60 Euro für Sachzuwendungen.