Ratgeber

Warentest gibt Rat zum Brexit Grund zur Sorge für Sparer und Anleger?

Wegen des Wechselkursrisikos sollten nicht mehr als 80.000 Euro bei einem britischen Institut angelegt werden.

Wegen des Wechselkursrisikos sollten nicht mehr als 80.000 Euro bei einem britischen Institut angelegt werden.

(Foto: imago/Ralph Peters)

Der Brexit wird vieles ändern, vor allem für die Briten. Ob der Austritt Großbritanniens Anleger, Sparer und Versicherte in EU-Ländern beunruhigen muss, weiß Warentest zu berichten - einiges darüber wissen sollten sie auf jeden Fall.

Auf den Brexit können Sparer, Anleger und Versicherte in Deutschland insgesamt gelassen reagieren. Denn viele Unklarheiten sind schon im Vorfeld geklärt worden. Ein Überblick.

Sparer

Wer sein Geld bei einer britischen Bank angelegt hat, mag sich die Frage stellen: Ist mein Vermögen sicher? Die Antwort ist in der Regel Ja, denn auch britische Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden ab, wie die Stiftung Warentest in Berlin erklärt. Wegen des Wechselkursrisikos sollten aber nicht mehr als 80.000 Euro bei einem Institut angelegt werden. Manche Institute wie die Bank of Scotland oder die Barclays Bank unterliegen den Angaben zufolge inzwischen der deutschen beziehungsweise irischen Einlagensicherung.

Anleger

An den Börsen hat der Brexit zwischenzeitlich zwar für Unsicherheit gesorgt. Doch mittlerweile hat sich die Unruhe wieder gelegt. Ob die Aktien von britischen Unternehmen unter dem Austritt langfristig leiden, lässt sich nicht vorhersagen. Allerdings sind Aktienfonds mit Schwerpunkt Europa nach Angaben der Stiftung Warentest immer noch so breit gestreut, dass sie sich als Basisinvestment eignen. Wem der Anteil Großbritanniens in diesen Produkten zu groß ist, der kann zu weltweit anlegenden Fonds greifen.

Versicherte

Britische Lebensversicherer haben die Verträge von EU-Bürgern inzwischen auf Tochtergesellschaften in Luxemburg und Irland übertragen. Die Ansprüche und garantierten Leistungen bleiben damit erhalten, erklärt die Stiftung Warentest. Wichtigste Änderung: Die Verträge bei den Tochtergesellschaften stehen nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieser Entschädigungsfonds springt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Einen vergleichbaren Schutz für Kunden gibt es nach Angaben von "Finanztest" in Luxemburg und Irland nicht. Dennoch müssen Kunden ihre Verträge nicht gleich kündigen, sondern könnten in Ruhe ihre Optionen abwägen.

Dem Übertrag der Verträge muss ein Gericht zustimmen, erklärt die Stiftung Warentest. Kunden können Einwände gegen das Verfahren vor dem obersten Zivilgerichtshof in Schottland geltend machen oder sich entsprechend an das Versicherungsunternehmen selber wenden. Auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Kunden sich im Zweifel wenden, ergänzt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Was der Brexit für Lebensversicherungen konkret bedeutet, lesen Sie hier.

Großbritannien will am 31. Januar die Europäische Union verlassen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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