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VW-Skandal: Umrüstung unerwünscht Händler muss Audis zurücknehmen

Nach dem Abgasskandal bei Volkswagen bekommen Millionen Fahrzeuge ein Software-Update. Zwei Audibesitzer wollen ihre Wagen lieber zurückgeben - und dürfen das nach einer Gerichtsentscheidung auch. Bemerkenswert ist die Begründung.

Volkswagen führt bei Millionen Fahrzeugen Software-Updates durch.

Volkswagen führt bei Millionen Fahrzeugen Software-Updates durch.

(Foto: dpa)

Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16).

Auch nach einer Nachrüstung durch VW bleibe nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", heißt es in dem Urteil. Der Zweifel an einer erfolgreichen Nachrüstung gründe unter anderem darauf, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden, erklärte das Gericht. Kunden müssten nicht hinnehmen, wenn Verbesserungen der Stickoxidwerte möglicherweise durch andere Mängel wie höhere CO2-Werte erkauft werden. Dazu habe das Gericht keine konkreten technischen Gutachten eingeholt, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein "berechtigter Verdacht" reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus.

Das Gericht argumentierte außerdem, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts der beiden Kunden vom Kaufvertrag Anfang 2016 noch gar nicht klar gewesen sei, ob und wann das Kraftfahrt-Bundesamt die Nachrüstungs-Software für die entsprechenden Wagen freigeben würde. Käufer müssten es auch nicht hinnehmen, dass mit den VW-Konzernen ausgerechnet diejenigen, die die "arglistige Täuschung" begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollten.

Bislang sind Kunden meist abgeblitzt

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das Landgericht Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht "erheblich" im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze.

Es gibt bundesweit aber auch schon Entscheidungen zugunsten der Kläger. Gegen die Krefelder Urteile ist Berufung möglich, die Justizfachleute für wahrscheinlich halten. Von VW gab es dazu zunächst keine Stellungnahme. Treten die Entscheidungen in Kraft, bekommen die Krefelder Autokäufer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Es geht um einen Audi A6 von Anfang 2014 und einen Kleinwagen A1 vom Frühjahr 2015. VW hatte mit einer Software die Abgaswerte bei Millionen von Dieselfahrzeugen manipuliert. Dies hatte den Konzern in eine schwere Krise gestürzt.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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