Ratgeber

Wann und wo? Hier stehen 2019 Fahrverbote an

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Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 1. Juli an eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört.

(Foto: imago/Jochen Tack)

Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten! Ob Berlin, Stuttgart oder Frankfurt - wegen jahrelanger zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert.

Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.

Den Weg für Fahrverbote in Deutschland ebnete im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht. Diese Sperrungen stehen im kommenden Jahr höchstwahrscheinlich an, viele Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig:

Hamburg

Die Hansestadt ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten - die auch 2019 bestehen bleiben. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur Euro-Norm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20 Euro, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Berlin

Für die Hauptstadt hat das Verwaltungsgericht empfohlen, von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.

Stuttgart

Hier sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen sollen 80 Euro fällig werden. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zudem schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel verbindlich planen.

Frankfurt

Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein - für Diesel bis zur Euro-4-Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre demnach am 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Unabhängig davon will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per Eilverfahren Fahrverbote sofort umgesetzt sehen.

Darmstadt

In Darmstadt wird es als Maßnahme zur Luftverbesserung ab 1. Juni 2019 Diesel-Fahrverbote auf zwei Straßen geben. Darauf verständigt sich das Land Hessen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in einer Vergleichsvereinbarung. Verbindlicher Teil der Einigung sind demnach auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs. Es ist das erste Mal, dass sich ein Bundesland mit der Deutschen Umwelthilfe einigt.

Köln

Hier sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. April an aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel. In der NRW-Nachbarstadt Bonn sind vom 1. April an zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Verbote könnten nur mit einem massiven Rückgang der Schadstoffwerte abgewendet werden, was aber als unwahrscheinlich gilt.

Essen

Für die Ruhrstadt ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 1. Juli an eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen - zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5.

Gelsenkirchen

Beim Nachbarn Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße vom 1. Juli an nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Berufung einlegen - zum Teil hat sie das bereits getan.

Mainz

In Rheinland-Pfalz könnten Teile von Mainz dicht gemacht werden. Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zum 1. September 2019 weitere verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden - auch Fahrverbote. Ein Konzept dafür muss bereits zum 1. April vorliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil.

Quelle: ntv.de, Sebastian Fischer, dpa

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