Frage aus dem Arbeitsrecht Muss ich den Urlaub für das ganze Jahr festlegen?

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?
Eines vorneweg: Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub immer beantragen und Arbeitgeber ihn gewähren. Unzutreffend ist daher die Formulierung "Urlaub nehmen". Macht der Arbeitnehmer frei, obwohl dies vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde, und bleibt er der Arbeit damit unentschuldigt fern, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Ungeachtet dessen: Spontan ans Meer oder über das verlängerte Wochenende in den Skiurlaub? Vielen Arbeitgebern ist an einer langfristigen Urlaubsplanung gelegen. Aber: Wer seinen Urlaub für das gesamte Jahr schon verplant hat, hat kaum Spielraum für kurzentschlossene Aktionen. Muss ich mich dem Wunsch des Chefs dennoch beugen?
"Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Urlaubsplanung für das komplette Jahr erbitten dürfen, Angestellte aber nicht dazu verpflichtet sind, sich dann schon für die gesamte Zeit festzulegen. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können.
Aber der Arbeitgeber kann bestimmte Urlaubstage vorgeben. So kann er etwa bei Betriebsferien vorschreiben, dass dort ein Teil der zur Verfügung stehenden Urlaubstage verwendet werden muss. Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab. Orientieren können sich Beschäftigte an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen.
Der Anspruch auf Urlaub gilt auch bei spontanen Anfragen
Auch wenn Urlaubswünsche nicht direkt für das ganze Jahr eingereicht werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, müssen Arbeitgeber die Wünsche berücksichtigen. Das gilt ebenso bei kurzfristigeren Urlaubsanträgen: Der Arbeitgeber kann die Urlaubstage nur ablehnen, wenn es betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen, oder sie aufgrund des Urlaubs anderer Mitarbeitender nicht gewährt werden können, so Oberthür.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).