Ratgeber

Fristen und Formulare Rente? Gibt es nur auf Antrag

Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.

Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.

(Foto: imago images / epd)

Wer in absehbarer Zeit in den Ruhestand geht, sollte sich an die Rentenversicherung wenden. Der Grund: Die Rente fließt nicht automatisch. Wer nicht daran denkt, wird aber erinnert.

Irgendwann ist es so weit. Die Rente steht vor der Tür. Idealerweise wurde jahrzehntelang vorgesorgt. Jetzt gilt es, alles für eine korrekte und fristgerechte Zahlung der Altersbezüge vorzubereiten. Wer sich der Regelaltersrente nähert, muss daran denken, die Altersrente rechtzeitig zu beantragen. Denn die Zahlung erfolgt nicht automatisch.

Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der Rente lässt sich so in der Regel vermeiden. Gibt es noch ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf, dann besser etwas eher. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Rente kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden. Wer später dran ist, erleidet finanzielle Einbußen, da die Zahlung dann erst verspätet - ohne Nachzahlungen - beginnen.

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare

Der zuständige Rentenversicherungsträger informiert Versicherte, die von sich aus noch keinen Rentenantrag gestellt haben, spätestens einen Monat, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreichen, über die Möglichkeit einer Antragstellung. Voraussetzung ist, dass sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die in diesem Jahr 65 werden, bei 65 Jahren und 9 Monaten. Sie steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare gibt es bei den Beschäftigten in den rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern und den Versichertenältesten der Rentenversicherung. Wer eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis besitzt, kann den Rentenantrag auch komplett online stellen.

Wird nach der Antragstellung die Richtigkeit der Rentenberechnung infrage gestellt, kann der Versicherte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dieser muss dann innerhalb von vier Wochen schriftlich erfolgen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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