Risiko Schadenersatz "Revenge Porn" - Ärger statt Rache
07.04.2017, 16:36 Uhr
Und auch wenn das betreffende "Porno-Bildchen" mit der Einwilligung des Fotografierten entstanden ist, ist eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erlaubt.
(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Nach großer Liebe und heißen Nächten sind nur noch bittere Gefühle geblieben? Manch einer nutzt nun Sex-Fotos des Ex, um durch deren Verbreitung Rache zu nehmen. Keine gute Idee - nicht allein, weil es das ehemalige Objekt der Begierde bloßstellt.
Dienste wie Facebook, Twitter oder WhatsApp sind stark gefragt. Nicht zuletzt deshalb, weil sie ihren Nutzern die Möglichkeit bieten, neben Nachrichten auch Bilder auszutauschen. Keine gute Idee ist es, hier fremdes Bildmaterial zu verwenden, dessen Urheber man nicht ist. Denn dies kann Ärger geben. Noch schlechter ist es allerdings, intime Fotos eines anderen Menschen via Messengerdienst zu teilen. Handelt es sich bei dem Fotografierten um einen Ex-Partner, ist von "Revenge Porn" die Rede.
Gegen die Veröffentlichung der Rachepornos will nun Facebook Vorgehen. Fotos, die von betroffenen Nutzern über einen entsprechenden Button gemeldet werden, sollen mit einer Software erfasst werden und dann nicht mehr weiterverbreitet werden können. Das ist löblich.
Doch ungeachtet dessen lauern bei der Verwendung von Bildern Gefahren. Zumindest dann, wenn es sich nicht um das eigene Bild handelt. Wird ungefragt das Foto einer anderen Person veröffentlicht (auch gepostet), werden oft die Persönlichkeitsrechte verletzt. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Bild der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Denn jeder Mensch hat das Recht, zu entscheiden, ob ein Bild von ihm veröffentlicht wird.
Und auch wenn das betreffende "Porno-Bildchen" mit der Einwilligung des Fotografierten entstanden ist, ist dessen Veröffentlichung ohne Zustimmung nicht erlaubt. Zur Veröffentlichung des Fotos braucht der Fotograf oder derjenige, der es hochlädt, eine weitere Erlaubnis der fotografierten Person. Denn es gibt das Recht am eigenen Bild. Dieses umfasst sowohl Fotos als auch Film- oder Fernsehaufnahmen sowie Zeichnungen und Gemälde. Jeder Mensch hat laut Gesetz das Recht auf Anonymität.
Wird dieses Recht verletzt, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Erstere kann auch außergerichtlich mit Hilfe einer Abmahnung oder durch eine einstweilige Verfügung verfolgt werden.
Wer also Fotos von fremden Personen veröffentlicht, dem droht Ungemach. Da ist es auch nicht tröstlich, dass derjenige, der das Bild gemacht hat, als Urheber gilt - denn bei Missbrauch schützt ihn auch nicht das Urheberrecht.
Quelle: ntv.de, awi