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Frage aus dem ArbeitsrechtSchlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun

20.01.2026, 07:45 Uhr
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Mit einem Arbeitszeugnis, in dem man schlechter als "gut" bewertet wird, gestaltet sich die Jobsuche schwierig.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis aushändigen. Nicht immer fühlen sich Arbeitnehmer darin gut abgebildet. Welche Möglichkeiten haben sie in diesem Fall?

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel Schulnoten zuordnen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein "gutes" oder "sehr gutes" Zeugnis auszustellen. Allerdings muss es wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Das ist es aber unter Umständen schon bei der Bewertung "Befriedigend".

"Wer behauptet, besser als Note 3 zu sein, muss das beweisen", so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist schwer. "Ein Beweis gelingt regelmäßig nur, wenn man über ein entsprechend gutes und halbwegs aktuelles Zwischenzeugnis verfügt." Daher sollte man ein solches alle ein bis zwei Jahre auch schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses anfordern.

Tipp: Wer ein besseres Zwischenzeugnis hat, könne sich auch mit diesem statt des schlechten Beendigungszeugnisses bewerben.

Zeugnisstreitigkeiten würden laut dem Experten für Arbeitnehmer schnell kompliziert. Daher rät Bredereck, sollte der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag ausscheiden, die entsprechende Zeugnisnote gleich mitzuverhandeln.

Formfehler sind leichter durchzusetzen

Geht es um Schreibfehler, Formfehler oder verdeckte Hinweise, ist eine Änderung des Zeugnisses leichter. Weigert sich der Arbeitgeber, dies zu tun, können Arbeitnehmer diese notfalls gerichtlich mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen.

Fachleute empfehlen, ein selbst geschriebenes Zeugnis auf jeden Fall noch einmal von Fachleuten durchsehen zu lassen. Also je nach Bundesland von der Arbeitskammer, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt. Nur so umgehe man Fallstricke wie Formulierungen mit festen Bedeutungen oder ungewollte Auslassungen.

Kein Bewerben ohne Arbeitszeugnis

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Menschen, die den Job verlassen, in jedem Fall. Auf solch ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis sollten sie auch bestehen. Denn nach wie vor sei ein Arbeitszeugnis für eine Bewerbung extrem wichtig - fehle es, falle das nachteilig auf.

Wichtig: Beim Arbeitszeugnis besteht eine Holschuld. Sprich: Arbeitnehmende müssen es sich beim Arbeitgeber abholen. Seit Beginn 2025 gilt allerdings: Man kann Chef oder Chefin auch bitten, das Dokument elektronisch zu schicken.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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