Bußgelder vermeiden "Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden
14.09.2021, 19:13 Uhr
Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder.
(Foto: imago images/Steinach)
Wer Dinge aus dem Haushalt zum Verschenken auf den Bürgersteig stellt und ihrem Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Man kann es aber auch richtig machen.
Alte Kleidung, aussortierte Kaffeetassen und CDs: Solche Dinge finden sich oft am Straßenrand in Kisten, die mit "zu verschenken" beschriftet sind. Aber Achtung: Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei der "Entledigungsabsicht" handelt es sich streng genommen um eine "wilde Müllablagerung". Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin.
"Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder", sagte eine VKU-Sprecherin. Wie hoch diese ausfallen, lasse sich pauschal nicht sagen. "Die Geldbuße hängt beispielsweise davon ab, um welche Gegenstände es sich handelt, wie viele es sind und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist." Auf dem eigenen Grundstück zum Beispiel gehen "Zu verschenken"-Kisten natürlich in Ordnung.
Auch für Unbeteiligte kann es teuer werden
Teurer wird es eher, wenn Sperrmüll wild abgelagert wird, also bei Gegenständen, die so sperrig sind, dass sie nicht in die gängigen Mülltonnen passen. Auch für Unbeteiligte kann es teurer werden. Denn die Entsorgungskosten würden letztlich über die Abfallgebühren auf jeden einzelnen Gebührenzahler umgeschlagen, so der VKU. Besser also Großes und Sperriges selbst zum Recyclinghof bringen. Die Entsorgung ist hier meist umsonst.
Um ausrangierte Gegenstände oder auch Kleider loszuwerden, ohne sie einfach wegzuwerfen, empfiehlt der Verband alternativ zur "Schenkung von Gebrauchsgütern" auf dem Gehweg, sich an Sozialläden oder soziale Einrichtungen zu wenden, die Brauchbares oft kostenfrei abholten, oder Gebrauchsgüter in Online-Nachbarschafts-Netzwerken anzubieten. "Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Reparaturcafé, wo ausgedienten Gebrauchsgegenständen neues Leben eingehaucht wird", sagte die Sprecherin.
Quelle: ntv.de, awi/dpa