Ratgeber

Was ändert sich 2017 … … beim Geld?

Der neue 50er hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale - man muss sie nur überprüfen.

Der neue 50er hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale - man muss sie nur überprüfen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Neue 50-Euro-Scheine sollen Fälschern die Arbeit schwerer machen. Lebensversicherungen werden durch den sinkenden Garantiezins noch unattraktiver. Und wer noch Tafelpapiere besitzt, sollte sie schleunigst ins Depot packen.

2016 war in vielerlei Hinsicht ein unerfreuliches Jahr. Ob 2017 besser wird, wissen wir auch nicht. Was wir aber wissen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher einige Änderungen. Heute: Die Neuerungen beim Thema Geld. 

Neue 50-Euro-Scheine

Die Europäische Zentralbank will Geldfälschern die Arbeit schwerer machen und führt schrittweise neue Banknoten ein. Rund eineinhalb Jahre nach dem neuen 20-Euro-Schein folgt im April der neue Fünfziger. Bis dahin sollen Geräte und Automaten so angepasst werden, dass sie das neue Geld auch erkennen. Die alten 50-Euro-Scheine bleiben natürlich weiterhin gültig. Sie werden  nach und nach ausgetauscht.

Der 50er mit Abstand der am häufigsten benutzte Schein.  Die neue Serie weist eine ganze Reihe neuer Sicherheitsmerkmale auf, die teilweise auch schon im 20-Euro-Schein aufgetaucht sind. Wenn man den Schein gegen das Licht hält, erscheint auf dem Hologrammstreifen ein Portraitfenster mit dem Kopf der Göttin Europa. Gekippt lässt sich auf dem Hologramm zudem die Wertzahl 50 erkennnen. Unter UV-Licht bleibt das Papier selbst dunkel, bestimmte Motive leuchten nun aber in fluoriszirendem rot, blau und grün.

Wie bei allen neuen Scheinen kann man auch bei der neuen 50er-Banknote am linken und rechten Rand jeweils eine Reihe kurzer reliefartig abgehobener Linien ertasten. Auf der Rückseite zeigt der 50er die Landkarte Europas jetzt auch mit Malta und Zypern.

Die 100-Euro- und die 200-Euro-Banknote will die Europäische Zentralbank bis Ende 2018 neu und fälschungssicher gestalten. Für den 500er erübrigt sich das, er wird ab 2018 nicht mehr ausgegeben.

Tafelpapiere brauchen neues Zuhause

Wie genau Fondsanteile aussehen, kann man sich heute schwer vorstellen. Früher war das anders. Da bekam man am Bankschalter ein sogenanntes Tafelpapier, auf dem der Anteil der Aktien vermerkt war. Das legte man dann entweder in den heimischen Tresor oder in ein Bankschließfach, bevor man es wieder  verkaufte. Heute werden zwar keine Tafelpapiere mehr herausgegeben, aber es gibt natürlich noch welche. 

Wer noch Fondsanteile in Papierform besitzt, sollte sich langsam Gedanken machen, wie es mit ihnen weitergehen soll. Dem Gesetzgeber ist der anonyme Handel und Besitz ein Dorn im Auge. Ab dem 1. Januar 2017 können Fondsanteile deshalb nur noch gehandelt werden, wenn sie bei einer Bank verwahrt werden. Auch Gewinnausschüttungen gibt es dann nur noch für Papiere, die im Depot liegen.

Verschläft man die Frist, sind die Papiere aber nicht wertlos. Sie sind nur eingefroren, bzw. "kraftlos", wie es im Kapitalanlagegesetzbuch heißt. Wenn man sie später noch aufs Depot transferiert, gewinnen sie ihre Finanzkraft zurück.

Garantiezins sinkt weiter

Der Garantiezins wird zwar nicht abgeschafft, rutscht aber weiter in den Keller. Für Lebens- und Rentenversicherungen, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden, liegt er nur noch bei 0,9 Prozent. Das ist der historische Tiefststand. Zuvor hatte er sich zwei Jahre lang bei 1,25 Prozent gehalten. Zum Vergleich: Zwischen den Jahren 1994 und 2000 garantierten die Versicherer noch vier Prozent Zinsen. Wohlgemerkt: Nur auf den Sparanteil, also das, was vom Beitrag noch übrig bleibt, wenn man die Kosten für Versicherung und Verwaltung abzieht.

Mit dem Höchstrechnungszins soll sichergestellt werden, dass Versicherer ihren Kunden nicht mehr an Zinsen versprechen als sie selbst erwirtschaften können. Er wird auf der Basis der durchschnittlichen Renditen gut bewerteter Staatsanleihen berechnet. Angesichts der anhaltenden Krise an den Kapitalmärkten gab es auch Überlegungen, den staatlich festgelegten Garantiezins ganz abzuschaffen, davon ist aktuell aber nicht mehr die Rede. Viele Anbieter haben in den letzten Jahren Alternativen zu den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen auf den Markt gebracht. Diese neuen Produkte werben zwar auch mit Garantien, aber nicht mit einem festen jährlichen Garantiezins. 

Der neue Garantiezins gilt auch für Riester- und Rüruppolicen, für Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge und auch bei einigen Pensionskassenverträgen.

Quelle: ntv.de, ino

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