Hamburg & Schleswig-Holstein Einspruch gegen Höchstgebot für die Kieler Disco "Tucholsky"
23.10.2025, 14:51 Uhr
Die Diskothek "Tucholsky" in der Landeshauptstadt soll versteigert werden. Es liegt auch ein erstes Gebot vor. Doch die Gläubiger haben Bedenken.
Kiel (dpa/lno) - Trotz eines vorliegenden Höchstgebots ist die Zwangsversteigerung der über 50 Jahre alten Diskothek "Tucholsky" in Kiel verschoben worden. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts der Landeshauptstadt mitteilte, legte der Geschäftsführer der Gläubiger Einspruch gegen den Zuschlag an ein Unternehmen aus Berlin ein. Er argumentierte, dass es sich bei der Meistbietenden um einen Strohmann der jetzigen Eigentümerin handele, die nicht in der Lage sei, die gebotene Zahlung zu leisten. Es wird laut der Sprecherin vermutet, dass die Versteigerung so torpediert werden soll.
Am (heutigen) Donnerstag war der erste Tag der Zwangsversteigerung - nach dem Einspruch wurde sie aber um eine Woche verschoben. Der Gläubiger erhält so den Angaben nach die Gelegenheit, seine Einwände zu belegen. Er könne auch eine Einstellung des Verfahrens beantragen, hieß es. Dies würde bedeuten, dass erneute eine Versteigerung beantragt werden müsste.
Betrieb geht weiter
Die seit 1970 bestehende Diskothek "Tucholsky" ist nach eigenen Angaben eine Institution in der Landeshauptstadt. Sie ist vor allem bei den Studierenden in Kiel beliebt und bezeichnet sich selbst auch als "Studententreff".
Trotz der Zwangsversteigerung geht der Betrieb in der Disco weiter. "Wir werden unsere Diskothek ganz normal weiterbetreiben. Wir sind sicher", sagte der Betreiber dem "Flensburger Tageblatt". Erst im Mai 2024 wurde das "Tucholsky" nach der Corona-Pandemie wiedereröffnet.
Quelle: dpa