Hamburg & Schleswig-Holstein Mutter erstochen - Sohn in Psychiatrie eingewiesen
26.09.2025, 17:21 Uhr
Ein junger Mann tötet in Hamburg seine Mutter, verletzt die Stiefmutter schwer und wird für schuldunfähig erklärt. Warum die Richterin um Verständnis für das Urteil warb.
Hamburg (dpa/lno) - Wegen tödlicher Messerstiche auf eine 58-Jährige im Hamburger Stadtteil Hoheluft-West hat das Landgericht den Sohn der Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 25-Jährige habe am 17. Februar seine Mutter mit etwa 50 Messerstichen getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Anschließend habe er weitere Taten begangen, alle im Zustand der Schuldunfähigkeit.
Am frühen Morgen des 18. Februar fuhr der Beschuldigte zum Haus seines Vaters im Stadtteil Marienthal. Dort versuchte er, seine damals 51 Jahre alte Stiefmutter zu erstechen. Sie wurde durch 14 Messerstiche schwer verletzt. Ihr Untermieter kam ihr zu Hilfe. Der 40-Jährige wurde dabei ebenfalls verletzt. Die Polizei nahm den 25-Jährigen fest und brachte ihn wegen einer Handverletzung in ein Krankenhaus. Dort versuchte er zu flüchten, griff zwei Polizisten an und verletzte auch die Beamten erheblich.
Heimtückischer Angriff auf Stiefmutter
Die tödlichen Stiche auf die Mutter wertete die Strafkammer als Totschlag, den Angriff auf die Stiefmutter als versuchten Mord. Sie hatte ihm frühmorgens die Tür geöffnet, als der 25-Jährige mit seinem Hund kam. Er sagte zu ihr: "Ich habe Scheiße gebaut. Ihr habt recht: Mit meiner Mutter kann man nicht zusammenleben, sie nutzt jeden aus." Eigentlich wollte der junge Mann zu seinem Vater, doch der war auf Geschäftsreise. Die Stiefmutter sei sehr hilfsbereit gewesen und habe angeboten, ihm etwas zu essen zu machen. Als sie mit Nudeln aus dem Keller zurückkehrte, habe der 25-Jährige sie von hinten mit dem Messer angegriffen, sagte Woitas. Das sei ein heimtückisches Vorgehen gewesen.
Nach Feststellung einer psychiatrischen Sachverständigen leide der Beschuldigte unter einer paranoiden Schizophrenie. Die Krankheit sei bis zu seiner Verhaftung nicht behandelt worden. Mit 15 oder 16 Jahren habe der Beschuldigte seinen Eltern von psychischen Problemen berichtet, die ihn belasteten. Doch die Eltern hätten ihm gesagt, das werde sich alles geben, die Probleme seien pubertätsbedingt.
"Er hat seine Mutter geliebt"
Nach dem Abitur habe er versucht, die Symptome mit Cannabis zu lindern. Das habe zeitweise funktioniert, doch dann sei er drogenabhängig geworden. Zu seiner Mutter, habe der Beschuldigte ein gutes Verhältnis gehabt. "Er hat seine Mutter geliebt", sagte die Richterin.
Kurz nach der Tat im Stadtteil Marienthal hatte die Polizei den 25-Jährigen noch in der Wohnung seiner Stiefmutter festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Anschrift in Hoheluft-West fand die Polizei die getötete Mutter in dem Altbauhaus. Erst zehn Tage später stand ihre Identität offiziell fest.
Richterin wirbt um Verständnis für Urteil
Die Vorsitzende Richterin hob in der Urteilsbegründung die schweren Folgen der Tat für die Nebenkläger hervor. Die Stiefmutter könne ihre leitende Funktion in einem Unternehmen nicht mehr wahrnehmen. Ihre Beziehung zu dem Vater, der weiterhin Kontakt zu seinem Sohn habe, sei belastet. Im Gesicht habe sie eine Narbe zurückbehalten. Ihre "kleine Familie" sei auseinandergebrochen. Der Untermieter habe nicht länger in dem Haus wohnen können und sei ausgezogen.
Woitas warb bei den Nebenklägern um Verständnis für die Entscheidung des Gerichts. Die Kammer sei an das Gesetz gebunden und könne nur die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik anordnen. "Er ist ganz klar schuldunfähig", betonte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa