Hamburg & Schleswig-Holstein Tödlicher Unfall in Hallenbad - Schwimmlehrerin vor Gericht
24.09.2025, 14:04 Uhr
Bei einem Schwimmkurs gerät eine Fünfjährige unter Wasser. Die Schwimmlehrerin bemerkt das zu spät. Jetzt steht sie wegen fahrlässiger Tötung in Hamburg vor Gericht.
Hamburg (dpa/lno) - Fast zwei Jahre nach dem Tod einer Fünfjährigen bei einem Anfänger-Schwimmkurs in einem Hamburger Hallenbad hat am Amtsgericht ein Prozess gegen die Schwimmlehrerin begonnen. Der 39-Jährigen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Das Mädchen hatte am 4. Oktober 2023 als eines von zehn Kindern an einem Anfängerkurs im Schwimmbad Bondenwald im Stadtteil Niendorf teilgenommen. Während des Kurses mit sogenannten Schwimmnudeln als Hilfe soll sich die 39-Jährige laut Anklage um ein weinendes Kind gekümmert und dabei nicht bemerkt haben, dass die Fünfjährige ihre Schwimmhilfe verlor und unter Wasser geriet.
Anklage: Unglück wäre vermeidbar gewesen
Das Kind war trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen eines Sauerstoffmangels gestorben. Laut Anklage hätte der Tod verhindert werden können, wenn die Frau die anderen Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.
Die Angeklagte berichtete detailliert das tragische Geschehen. Es fiel ihr schwer, dabei die Fassung zu wahren. Nach der Zeugenaussage der Mutter, die den Tag ihrer Tochter vor dem Unglück beschrieb und dabei weinte, brauch auch die Angeklagte in lautes Schluchzen aus und rief: "Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben."
Das Urteil will das Gericht bei einem Fortsetzungstermin am 9. Oktober verkünden.
Quelle: dpa