Hessen Denkmalschutz soll bürgernäher werden
25.09.2025, 15:34 Uhr
Zum 1. Januar 2027 soll die Gesetzesnovelle für Denkmalschutz in Kraft treten. Sie soll auch vor bösen Überraschungen schützen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will den Denkmalschutz bürgerfreundlicher gestalten. "Mit dem überarbeiteten Denkmalschutzgesetz modernisieren wir die Denkmalpflege und machen sie unbürokratischer", sagte der Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels (SPD) bei der Veröffentlichung der Eckpunkte für die Gesetzesnovellierung. Danach sollen etwa Anträge zum Denkmalschutz digital gestellt und innerhalb von drei Monaten von der Behörde entschieden werden. Liegt nach fünf Monaten keine Entscheidung vor, gilt die Genehmigung als erteilt.
Böse Überraschungen vermeiden
Zudem soll das Denkmalverzeichnis öffentlich einsehbar werden. So sollen böse Überraschungen von Eigentümern und Kaufinteressenten vermieden werden. Auch sollen die Kommunen mehr Zuständigkeiten erhalten.
Auf Grundlage der Eckpunkte wird ein Gesetzentwurf erstellt. Die Novelle soll Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Quelle: dpa