Hessen Landtag erweitert Themen für Corona-Untersuchungsausschuss
28.10.2025, 18:08 Uhr
Nach langem Streit kann der hessische Corona-Untersuchungsausschuss mit seiner inhaltlichen Arbeit starten. Inwiefern hat der Landtag den Untersuchungsrahmen erweitert?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einem Urteil des höchsten hessischen Gerichts zum stockenden Corona-Untersuchungsausschuss hat sich der Landtag mit dem Streit über zulässige Themen befasst. Nach langer Debatte über formale Fragen kann das Gremium nun mit seiner inhaltlichen Arbeit beginnen. Das Plenum des Landtags in Wiesbaden erweiterte mit Abstimmungen den Untersuchungsgegenstand des Ausschusses.
Die AfD-Opposition hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor den Staatsgerichtshof. Dieser wies die AfD-Verfassungsklage kürzlich weitgehend zurück. Vier vom Landtag erst nicht akzeptierte Fragen der AfD-Fraktion sind laut Urteil allerdings doch verfassungskonform.
Damit gibt es nun elf statt sieben zulässige AfD-Untersuchungsfragen. Ursprünglich hatte diese Fraktion sogar 43 Fragen zur Corona-Politik präsentiert - die sich aber teils auch auf Bundes- und EU-Institutionen bezogen. Dagegen wandten sich die anderen vier Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP mit dem Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge.
AfD-Obmann Volker Richter betonte im Landtag: "Nach dem Urteil gibt es nun keine Ausrede mehr, unverzüglich mit der Aufarbeitung im Ausschuss zu beginnen." Nun könnten auch Fragen nach Impfnebenwirkungen und Überlastungen des Gesundheitswesens geklärt werden. SPD-Obmann Stephan Grüger formulierte mit Blick auf die teils verfassungswidrigen ursprünglichen AfD-Fragen: "Die von der AfD verursachte Hängepartie ist nun beendet." Die Hinweise des Gerichts würden umgesetzt.
Quelle: dpa