Nordrhein-Westfalen Fünf Jahre Haft für notorischen Stalker - Dutzende Opfer
28.10.2025, 17:54 Uhr
Er bespritzte Frauen auf der Straße mit einer spermaähnlichen Substanz und gab sich als Polizist aus. Ein notorischer Stalker soll für längere Zeit hinter Gitter.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Wegen massiver sexueller Belästigung zahlreicher Frauen ist ein 28-jähriger Mann vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte laut Gerichtsurteil über Jahre Frauen bedrängt, sich als Polizist ausgegeben und in mehreren Fällen eine spermaähnliche Substanz auf sie gespritzt. "Das war nur Duschcreme", sagte er im Prozess.
Außerdem war er in Wohnungen von Frauen eingedrungen, hatte sich dort beim Masturbieren gefilmt und die Aufnahmen den Betroffenen geschickt. Der Mann hatte die Taten zu Prozessbeginn umfassend gestanden und den Opfern Wiedergutmachung angeboten. Das hatten die betroffenen Frauen genauso abgelehnt wie seine Entschuldigung.
Insgesamt waren 30 Fälle angeklagt, eine Polizistin sprach von 61 bekannten Geschädigten. Bei einer Durchsuchung wurden Kleidungsstücke der Opfer sowie zahlreiche Fotos und Chatverläufe gefunden.
Rückfallgefahr attestiert
Ein psychiatrischer Gutachter stufte den Mann als rückfallgefährdet ein: "Wenn er jetzt rauskommt, macht er einfach so weiter." Der Angeklagte erklärte, er bereue seine Taten und nannte als mögliche Ursache seinen starken Konsum von Aufputschmitteln.
Wie der Staatsanwalt am Rande des Prozesses sagte, war mehrfach gegen den Mann ermittelt und seine Wohnung durchsucht worden, doch für eine Festnahme habe es nicht gereicht. Das änderte sich im Juni dieses Jahres.
Da hatte der Angeklagte sich als Polizist ausgegeben und eine Betroffene genau in dem Moment aufgefordert, ihm den vom Täter beschmutzten Rock zu bringen, als die Frau gerade bei der Polizei Anzeige erstattete.
Bei der folgenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler zahlreiche Kleidungsstücke der Opfer. Die Auswertung seines Mobiltelefons brachte einschlägige Fotos und Chatverläufe ans Licht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa